Im jährlich verschickten Pensionskassenausweis wimmelt es von Fachbegriffen. Diese zu verstehen, ist wichtig – denn es geht um die eigene Rente und darum, Risiken abzusichern. Eine Leseanleitung.
Die Pensionskasse ist für viele Versicherte der grösste Vermögenswert. Trotzdem wissen sie oft nicht, mit wie viel Geld sie im Alter rechnen können – und dass in der beruflichen Vorsorge auch Risiken wie Tod oder Invalidität abgesichert sind.
Einen guten Überblick darüber, mit welchen Alters- und Risikoleistungen man beim derzeitigen Arbeitgeber rechnen kann, gibt der jährlich verschickte Pensionskassenausweis. «Damit können Versicherte ein Gespür dafür entwickeln, wofür sie ihre Beiträge bezahlen», sagt Pascal Affentranger von der Versicherung Axa Schweiz.
Grosse finanzielle Unterschiede je nach Pensionskasse
Dabei ist Pensionskasse nicht gleich Pensionskasse – zwischen den Vorsorgeeinrichtungen gibt es grosse Unterschiede, die starken Einfluss auf die Altersvorsorge haben. «Die Pensionskassenleistungen sind völlig unterschätzte Zusatzleistungen eines Arbeitgebers», sagt Nico Fiore, Geschäftsführer von Inter-Pension, dem Verband der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
So habe die Wahl eines Arbeitgebers mit einer besseren Pensionskassenlösung einen erheblichen Einfluss auf die langfristige Altersvorsorge. «Je nach Alter und Ausbildungsstand sprechen wir hier unter Umständen von mehreren hunderttausend Franken Unterschied zum Ende der Karriere hin», sagt er.
Wichtig für die Planung der Pensionierung
Um einen guten Überblick über die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zu erhalten, ist der Pensionskassenausweis ein sehr gutes Instrument. Dies gilt auch für die Planung der Pensionierung. In den Ausweisen wimmelt es von Fachbegriffen und Zahlen. Sich damit zu befassen, lohnt sich aber. Alexander Massen von Axa Schweiz sieht im PK-Ausweis eine jährliche Erinnerung an die Versicherten, sich mit der eigenen Vorsorgesituation zu befassen. «Der Ausweis ist letztlich ein Realitäts-Check.»
Viele Pensionskassenausweise gliedern sich wie folgt: Auf die Personal- und Lohndaten folgen die jüngste Entwicklung der Altersguthaben und die voraussichtlichen Leistungen im Alter. Danach kommt ein Überblick über die Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod, es folgen Angaben zu möglichen freiwilligen Einzahlungen («Einkäufe»). Des Weiteren informiert der Ausweis über die Ansprüche bei einem Austritt vor der Pensionierung oder über mögliche Beträge bei einem Vorbezug für Wohneigentum.
Entscheidend ist der versicherte Lohn
Zunächst gibt der Ausweis einen Überblick über die wichtigsten Personal- und Lohndaten des Versicherten. Er hält fest, wann die Person in die Pensionskasse eingetreten ist und wann sie das Alter von 65 Jahren erreicht.
Wichtig zu wissen ist, dass die Pensionskasse ihre Leistungen und die Beiträge nicht anhand des ganzen AHV-Jahreslohns berechnet, sondern anhand des versicherten Lohns. Dieser ergibt sich, wenn man vom AHV-Jahreslohn den sogenannten Koordinationsabzug von 26 460 Franken abzieht. Im obigen Beispiel verdient der Versicherte also 93 600 Franken pro Jahr, der versicherte Lohn beträgt aber nur 67 140 Franken.
Vor allem für Teilzeitbeschäftigte kann dies zum Problem werden, da sie geringere Löhne haben. In der Folge schlägt der Koordinationsabzug stark durch und verringert die Leistungen aus der Pensionskasse. Ohnehin gelte das Sprichwort «Teilzeitlohn heisst Teilzeitrente», sagt Affentranger.
Wie stark wachsen die Altersguthaben?
Der nächste Abschnitt im Pensionskassenausweis gibt einen Überblick darüber, wie sich das Altersguthaben im abgelaufenen Jahr entwickelt hat. Dabei werden auch die entsprechenden Zinsgutschriften aufgelistet.
Mit dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge sind die im Bundesgesetz BVG festgelegten obligatorischen Vorsorgeleistungen gemeint. Im BVG-Obligatorium sind derzeit Löhne zwischen 22 680 Franken und 88 200 Franken versichert.
Lohnbestandteile oberhalb dieser Grenze müssen Arbeitgeber nicht versichern, die meisten tun dies aber. Erfolgt dies nicht, laufen Arbeitnehmer mit höheren Löhnen Gefahr, nach der Pensionierung deutliche finanzielle Lücken zu haben. Fiore rät deshalb, bei der Wahl des Arbeitgebers unbedingt die Pensionskasse zu prüfen und darauf zu achten, dass die Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen – dass der Arbeitgeber also überobligatorische Leistungen ausrichtet. Die Pensionskasse ist letztlich ein Lohnbestandteil. Arbeitnehmer sollten sie beim Entscheid für oder gegen eine Stelle unbedingt berücksichtigen.
Das gesamte Pensionskassenguthaben errechnet sich aus dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil der Vorsorge. Die in den beiden Teilen angewandten Zinssätze können voneinander abweichen. Bei der in der Tabelle erwähnten Freizügigkeitsleistung handelt es sich um den Betrag, den der Versicherte bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung angespart und in die Pensionskasse eingebracht hat.
Was bei der Pensionierung zu erwarten ist
Der Pensionskassenausweis zeigt auch auf, mit welchen Altersleistungen der Versicherte bei der Pensionierung im Alter von 65 Jahren rechnen kann. Im Beispiel wird dabei eine jährliche Verzinsung der Altersguthaben von durchschnittlich 2 Prozent und eine solche von 0 Prozent verwendet. Der gesetzliche Mindestzins für die Verzinsung von Altersguthaben beträgt derzeit 1,25 Prozent. Der Stiftungsrat einer Pensionskasse legt die Verzinsung Jahr für Jahr fest.
«Bei der Hochrechnung der voraussichtlichen Altersleistungen werden die Zinssätze normalerweise bewusst konservativ festgelegt, um unrealistisch hohe Erwartungen zu vermeiden», sagt Fiore.
Was bei einer Berufsunfähigkeit passiert
Auch auf die Leistungen im Falle des Todes oder der Invalidität des Versicherten sollten die Versicherten genau achten. Insbesondere für Familien dürfte dieser Teil des Ausweises sehr wichtig sein, sagt Fiore. «Auch wenn solche Themen unangenehm sein können und man allenfalls nicht gerne darüber spricht, so hilft die frühzeitige Auseinandersetzung damit, allfällige Schwächen in der Absicherung aufzudecken.»
Die obige Tabelle führt auf, welche Leistungen der Versicherte im Falle einer vollständigen Invalidität erwarten kann. Die jährliche Invalidenrente von 25 075 Franken erhält er nur, wenn er aufgrund der Invalidität vollständig erwerbsunfähig ist. Dasselbe gilt für die jährliche Invaliden-Kinderrente in Höhe von hier 5015 Franken. Dabei handelt es sich um die maximale Summe pro Kind und Jahr.
Dieser Teil zeigt ebenfalls, dass man bei einer Erwerbsunfähigkeit nach einer Wartefrist – hier sind es drei Monate – keine Beiträge mehr an die Pensionskasse zahlen muss.
Wie die Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert sind
Auch für den Fall des Todes des Versicherten sind die entsprechenden Leistungen aufgeführt. Die Ehegattenrente zeigt auf, welchen Betrag der hinterbliebene Partner nach dem Tod des Versicherten jedes Jahr erhält: In diesem Fall sind es 15 045 Franken. Viele Pensionskassen bieten auch für Konkubinatspartner eine Rente an, deshalb ist hier von einer jährlichen Partnerrente die Rede.
Hatte die verstorbene Person keinen Partner, wird an die Hinterbliebenen ein einmaliges Todesfallkapital gezahlt – im Beispiel sind dies 120 502 Franken. Die Waisenrente zeigt auf, welchen Betrag hinterbliebene Kinder bis zum Erreichen des Schlussalters im Vorsorgeplan jährlich erhalten. In diesem Fall sind es 5015 Franken pro Jahr.
Laut Affentranger gibt es hier grosse Unterschiede bei den Pensionskassen. Sehr profitable und grosse Unternehmen hätten oft komfortable Leistungen in ihren Pensionskassen, wenn Versicherte sterben oder erwerbsunfähig würden. Sie sähen dies als «fringe benefit» für ihre Mitarbeitenden. «Firmen, die eher knapp kalkulieren müssen, haben hingegen oft weniger grosszügige Risikoleistungen», sagt er.
Fiore rät, dass Paare hier einen Gegen-Check machen und schauen sollten, wie es im umgekehrten Fall – also bei Tod oder Invalidität des anderen Partners – finanziell aussehen würde. In Haushalten, bei denen ein Partner deutlich mehr arbeite und verdiene als der andere, ergebe sich hier oft ein «Aha-Effekt», sagt er.
Auswirkungen von Einkäufen in die Pensionskasse
In dieser Rubrik können Versicherte prüfen, wie hoch potenzielle freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sein können, um fehlende Beitragsjahre aufzuholen und Lücken zu schliessen. «Lücken entstehen im Allgemeinen durch die Lohnentwicklung», sagt Affentranger. Steigt der Lohn, entsteht im Allgemeinen auch Potenzial für Pensionskasseneinkäufe.
Die Rubrik gibt ausserdem Auskunft darüber, welche Beträge man einzahlen kann, um Leistungseinbussen bei einer Frühpensionierung zu vermeiden. Wie Affentranger und Massen ausführen, sind Einkäufe für eine vorzeitige Pensionierung erst möglich, wenn der Versicherte die Möglichkeiten für den Einkauf von Beitragsjahren ausgeschöpft hat.
In die Pensionskasse freiwillige eingebrachte Gelder sind zweckgebunden. «Es ist folglich wichtig, dass man nur Gelder einzahlt, die man nicht für den unmittelbaren Lebensunterhalt benötigt», sagt Fiore dazu. Er weist darauf hin, dass das sogenannte Einkaufspotenzial nicht verfällt, wenn man es nicht im aktuellen Jahr ausschöpft und vollends einzahlt. «Es folgt der Lohnentwicklung und vergrössert sich somit im Laufe der Zeit tendenziell.»
Was passiert bei einem vorzeitigen Austritt?
Hier erfährt der Versicherte, welcher Betrag ihm zustehen würde, wenn er zu dem genannten Termin aus der Pensionskasse austräte.
Dieser Abschnitt des Ausweises informiert darüber, welchen Betrag aus dem Pensionskassentopf man vorbeziehen könnte, wenn man selbstgenutztes Wohneigentum kaufen würde. Viele Immobilienkäufer beziehen Geld aus der Pensionskasse, um genug Eigenkapital für den Kauf zur Verfügung zu haben.
Dieser Schritt will gut überlegt sein, denn er reisst eine Lücke in das Pensionskassenvermögen und hat erhebliche Folgen für die Rente aus der beruflichen Vorsorge, wenn sie nicht wieder aufgefüllt wird.
Hier ist aufgelistet, welche Beiträge bei gleichbleibendem Lohn und Vorsorgeplan monatlich im neuen Jahr anfallen. Mit dem Sparbetrag wird das Altersguthaben aufgebaut. Die Risikobeiträge hingegen dienen im Fall von Tod oder Invalidität des Versicherten zur Finanzierung der entsprechenden Leistungen. Den in der Tabelle aufgelisteten Monatsbeitrag zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer monatlich vom Lohn ab.
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