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Startseite » 230 Verdachtsfälle von Verstössen gegen Russland-Sanktionen – bisher wurden aber kaum Strafen ausgesprochen
Schweiz

230 Verdachtsfälle von Verstössen gegen Russland-Sanktionen – bisher wurden aber kaum Strafen ausgesprochen

MitarbeiterVon MitarbeiterFebruar 20, 2024
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Ein Beitritt zur internationalen Sanktionen-Task-Force wird erst an einer Sondersession im Nationalrat wieder zum Thema.

Der Bundesrat brauchte nach dem Überfall von Russland auf die Ukraine einige Tage Bedenkzeit, bis er am 4. März 2022 die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland übernahm und sich zwölf Tage später auch dem Embargo gegen Weissrussland anschloss. Nach anfänglichen Personalengpässen und internationaler Kritik misst das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) der Umsetzung der Sanktionen inzwischen grösseres Gewicht bei. Seit vergangenem Herbst ist ein neu geschaffener Leistungsbereich dafür zuständig. Zudem prüft das Amt nicht nur Meldungen, sondern stellt auch eigene Recherchen an.

Laut Berichten des Westschweizer Fernsehens (RTS) und von Radio SRF hat das Seco nun in zwei Fällen von Rohstoffhandelsfirmen die Bundesanwaltschaft (BA) eingeschaltet. Grundsätzlich ist das Seco selber für die Verfolgung von Verstössen gegen die Sanktionen zuständig. Bei schweren Straftaten kann es jedoch die BA um Eröffnung eines Strafverfahrens ersuchen.

Zu den konkreten Fällen äussern sich auf Anfrage weder das Seco noch die Bundesanwaltschaft. Man untersuche zurzeit in mehreren Fällen mutmassliche Sanktionsverstösse, die durch Tochterfirmen von Schweizer Unternehmen im Ausland begangen worden seien, heisst es beim Seco. Und die Bundesanwaltschaft erklärt, sie stehe in engem Austausch mit dem Seco sowie mit der Geldwäscherei-Meldestelle und weiteren Partnern.

Nur acht Verstösse bestraft

Knapp zwei Jahre nach Verhängung der Sanktionen sind dem Seco bisher rund 230 Verdachtsfälle von Verstössen gemeldet worden. Es gehe mehrheitlich um Gütersanktionen, zum Beispiel um Luxusgüter oder für Russland wirtschaftlich bedeutende Güter, sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch. In 47 Fällen eröffnete das Seco Verwaltungsstrafverfahren, von denen bisher 29 rechtskräftig abgeschlossen sind: 20 Verfahren wurden eingestellt, in acht Fällen kam es zu Strafbescheiden und in einem Fall zu einer Strafverfügung.

In rund 100 Fällen verzichtete das Seco auf die Eröffnung eines Strafverfahrens, weil sich der Verdacht auf strafbares Verhalten nicht erhärtete. In bisher 34 dieser Fälle kam es zu sogenannten selbständigen Einziehungen, das heisst, Waren wurden durch Verfügungen des Seco eingezogen. Meist ging es um Bagatellfälle.

Ein grösserer Fall, der eingestellt wurde, betraf die Tessiner Edelmetallraffinerie Valcambi, wie Gerichtsdokumente zeigen. Demnach beschlagnahmte das Seco im Herbst 2022 knapp 20 000 Kilogramm Silber im Wert von gut 12 Millionen Dollar. Valcambi hatte das Edelmetall von einer Bank in London gekauft und mit der Ursprungsbezeichnung «russische Föderation» importiert. Wegen vermuteter Verletzung der Embargobestimmungen schaltete der Zoll das Seco ein. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Ursprungsbezeichnung falsch war und das Silber in der Zeit der Sowjetunion nach Grossbritannien geliefert worden war. Damit lag kein Verstoss gegen die Russland-Sanktionen vor, die nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verhängt worden sind. Vergeblich bemühte sich Valcambi vor Bundesstrafgericht um eine Entschädigung von mehreren zehntausend Franken.

Entscheid über internationale Sanktionen-Task-Force verzögert sich

Die Umsetzung der Russland-Sanktionen durch die Schweiz bleibt auf internationaler Ebene unter scharfer Beobachtung. Spätestens im April wird die heftig umstrittene Frage wieder aktuell, ob die Schweiz der Sanktionen-Task-Force Repo (Russian Elites, Proxies and Oligarchs) der G-7-Länder und Australiens beitreten soll. Der Nationalrat hatte die Behandlung der Motion der St. Galler Grünen Franziska Ryser für den Beitritt zu diesem Gremium in der vergangenen Wintersession auf Antrag der FDP ausgesetzt und für weitere Abklärungen an die Aussenpolitische Kommission zurückgewiesen.

Entgegen den damaligen Plänen ist das Geschäft in der Ende Februar beginnenden Frühlingssession aber nicht traktandiert, sondern erst für die Sondersession von Mitte April.

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