Wenn Automobilisten sich falsch verhalten, kann das ungeahnte Folgen haben. Fünf Beispiele von Lenkerinnen und Lenkern, die bestraft wurden.
Wer mit seinem Auto ein Tier anfährt, muss sich um die Folgen kümmern und darf nicht einfach nach Hause fahren. Doch ein Schweizer Automobilist dachte nicht daran, sich an die Regeln zu halten. Der 73-Jährige war im November 2023 an einem Morgen im Zürcher Oberland unterwegs, als ein Hund der Rasse Beauceron über die Strasse einer Katze nachrannte.
Trotz Vollbremsung bei einer Geschwindigkeit von etwa 53 km/h konnte der Mercedes-Fahrer nicht mehr vermeiden, dass das Auto den Hund erfasste. Diesen drehte es zweimal, danach rannte er jaulend von der Unfallstelle weg.
Der Automobilist verständigte aber nicht die Polizei, sondern fuhr davon «in der irrigen Annahme, dass es dem Hund gut gehe», wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland heisst. Rund zwei Stunden später wurde der Vierbeiner etwa 20 Meter von der Unfallstelle entfernt verendet in einer Hecke aufgefunden.
Der offensichtlich wohlhabende Automobilist ist wegen fahrlässiger Tierquälerei und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 490 Franken (4900 Franken) verurteilt worden. Zudem muss er eine Busse von 1200 Franken und 800 Franken Gebühr für das Vorverfahren bezahlen.
Mehrstündiger Stromausfall nach Schleuderunfall
Die Autofahrt einer 36-jährigen Kosovarin, die ohne Brille unterwegs war, führte im November 2023 zu einem veritablen Stromausfall: Ihr Mini-Cooper geriet am Morgen ausserorts bei Bubikon bei nasser Fahrbahn in das rechts neben der Fahrbahn verlaufende Wiesland. Das Auto schleuderte über die Fahrbahn hinaus und prallte gegen einen Strommast am Strassenrand. Die Frau verletzte sich dabei leicht, und es entstand ein mehrstündiger Stromausfall.
Neben der fahrlässigen Verletzung von Verkehrsregeln hat die Frau – gemäss Strafbefehl – auch vorsätzlich die mit ihrem Führerausweis verbundenen Auflagen missachtet, weil sie ohne Brille fuhr. Sie wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft und muss 400 Franken Gebühren für das Vorverfahren bezahlen. Es erfolgte kein Eintrag im Strafregister.
Zwischen Bahnschranken stecken geblieben
Relativ glimpflich ging es auch für einen 45-jährigen Bulgaren aus, der im Dezember 2023 mit seiner ganzen Familie in einem Auto zwischen zwei Bahnschranken in Wetzikon stecken geblieben war. Wegen Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben vieler Menschen und grober Verletzung von Verkehrsregeln wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 50 Franken (8000 Franken) und 2500 Franken Busse bestraft. Die Gebühr für das Vorverfahren beträgt 800 Franken. Alle Beteiligten blieben unverletzt.
Der Lagermitarbeiter missachtete nachmittags um 15 Uhr das Wechselblinklicht des Bahnübergangs und fuhr mit einem Opel Insignia auf den Bahnübergang. Dann senkten sich die Bahnschranken hinter ihm und vor ihm. Der 45-Jährige liess seine 41-jährige Ehefrau und seine Kinder im Alter von 6 und 11 Jahren aus dem Auto steigen und brachte sich selbst in Sicherheit, ohne aber das Auto vom Bahnübergang wegzufahren.
Der Lokomotivführer der S-Bahn leitete zwar noch eine Notbremsung ein, konnte aber den Zusammenstoss mit dem Auto nicht mehr verhindern. Es entstanden Schäden von mehreren zehntausend Franken. Laut dem Strafbefehl schuf der Automobilist «durch sein waghalsiges Fahrmanöver» eine konkrete Gefahr für die eigene sowie für die Sicherheit seiner Familie und der in dem Zug befindlichen Personen.
Vergesslichkeit und Faulheit
Als vergleichsweise weniger verhängnisvoll entpuppte sich das Verhalten eines 27-jährigen italienischen Automechanikers, der seiner Vergesslichkeit mit einer unkonventionellen Lösung begegnete: Er befestigte einfach den Papierausdruck eines Kontrollschilds an seinem Motorrad.
Wegen Fälschung von Kontrollschildern und Verwendung gefälschter Kontrollschilder wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken (2100 Franken) verurteilt. Er muss 400 Franken Busse und 800 Franken Gebühr für das Vorverfahren bezahlen. Das gefälschte Kontrollschild wird eingezogen und vernichtet.
Der Beschuldigte hatte im August 2023 ein Motorrad in Kriens gekauft, merkte dort aber, dass er sein Händlerkontrollschild zu Hause vergessen hatte. Er druckte kurzerhand ein Foto davon auf Papier aus und brachte diese Fälschung am Motorrad an. Dummerweise geriet er aber auf dem Rückweg in Effretikon in eine Polizeikontrolle, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht.
Seil von Staubsauger in Autowaschanlage durchgeschnitten
Und dann ist da noch der Fall eines 42-jährigen Nordmazedoniers. Er fuhr im Juli 2023 mit seinem Auto bei der Selbstbedienungs-Sauganlage einer Autogarage vor, um den Innenraum seines Autos zu saugen. Der Staubsaugerauszug war für seine Bedürfnisse aber nicht genügend lang, und er wollte – laut Strafbefehl – das Auto nicht umparkieren. Deshalb nahm er einen Rasierklingenschaber und schnitt damit das Aufhängeseil des Staubsaugers durch. Dann reinigte er sein Auto und fuhr davon.
Die Reparatur der Staubsaugeranlage kostete 572 Franken 65 Rappen. Der Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft See/Oberland wegen Sachbeschädigung mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken (also 1600 Franken) bestraft. Bezahlen muss er 400 Franken Busse und 800 Franken Gebühren.
Alle erwähnten Strafbefehle sind rechtskräftig.