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Startseite » Ständerat wehrt Angriff auf Kartellbekämpfung mit knapper Mehrheit ab
Wirtschaft

Ständerat wehrt Angriff auf Kartellbekämpfung mit knapper Mehrheit ab

MitarbeiterVon MitarbeiterJuni 11, 2024
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Die Wettbewerbshüter sollen in ihrem Kampf gegen harte Kartelle trotz Unmut in Gewerbekreisen keine engeren Fesseln erhalten. Das hat der Ständerat am Dienstag entschieden. Abmachungen über Lohnobergrenzen in Profisportligen sollen aber künftig zulässig sein.

Die Sache klingt technisch, doch sie bewegt zurzeit die Gemüter in Politik und Wirtschaft: Unter welchen Spielregeln sollen die Wettbewerbshüter Kartellabreden bekämpfen? Gewerbekreise und Kartellrechtsanwälte wollen der eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) engere Fesseln anlegen, um deren angeblich «exzessiven» Aktivismus einzudämmen. Kritiker solcher Eindämmungsversuche einschliesslich der Weko und des Bundesrats warnen dagegen vor einem Rückfall der Schweiz in die alte Kartellwirtschaft.

Die Ausmarchung war am Dienstag im Ständerat angesagt. Den Anlass bot die Debatte um die Revision des Kartellgesetzes. Es gehe um die «Herzkammer der schweizerischen Marktwirtschaft», betonte der Solothurner Mitte-Ständerat Pirmin Bischof. Das Kartellgesetz schützt den Wettbewerb. Wettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Treiber des hohen Wohlstands in der Schweiz und anderswo.

Gemäss geltendem Gesetz sind harte Kartellabreden im Grundsatz verboten, wenn sie wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen. Zu diesen harten Abreden zählen Absprachen zwischen Konkurrenten über Preise, Mengen und Gebiete sowie Absprachen zwischen verschiedenen Marktstufen (etwa Produzenten und Händlern) über Preise und Gebietsschutz.

Der Elmex-Effekt

Das Bundesgericht hatte 2016 im Zusammenhang mit Elmex-Zahnpasta (Gaba-Urteil) Folgendes klargestellt: Bei harten Kartellabreden ist bereits aufgrund ihrer Natur von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszugehen, ausser in Bagatellfällen. Die Weko muss daher nicht in jedem Einzelfall den konkreten Schaden in Franken und Rappen nachweisen.

Für eine Busse genügt der Nachweis, dass es eine solche Abrede gab und dass diese sich nicht mit wirtschaftlichen Effizienzgründen rechtfertigen lässt. Vergleichbar ist dieser Rechtszustand in gewissem Sinn mit Verkehrsdelikten wie Fahren in angetrunkenem Zustand oder bei überhöhtem Tempo: Diese Delikte gelten kraft ihrer Natur als Gefährdung der Gesellschaft und werden gebüsst auch ohne Nachweis von Schäden im konkreten Einzelfall.

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Ständerats wollte die Uhr zurückdrehen und verlangte, dass die Weko auch bei harten Abreden in jedem Einzelfall die Schädlichkeit qualitativ und quantitativ «darlegt». Laut den Befürwortern dieser Formulierung geht es bei der geforderten «Darlegung» nicht um einen harten «Beweis», sondern um eine Plausibilisierung des Schadens aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien.

«Rechtsstaatlich bedenklich»

Diverse Kritiker des Status quo verwiesen zur Illustration auf Weko-Bussen von 2015 für Kartellabreden im Sanitärgrosshandel: Die Weko habe diese Bussen fälschlicherweise nur auf Basis von Bruttopreislisten ausgesprochen, obwohl es in der Praxis starken Wettbewerb mit Rabatten von bis zu 50 Prozent gegeben habe. Dieser Fall ist noch immer vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Gemäss dem Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder sind die Beweisanforderungen an die Weko auf einem rechtsstaatlich «bedenklich» tiefen Niveau.

Laut den Gegnern würde die vorgeschlagene Änderung die Bekämpfung von harten Kartellen massiv erschweren und die ohnehin schon langen Verfahren noch weiter verlängern. Gemäss Wirtschaftsminister Guy Parmelin würden auch zivilrechtliche Kartellverfahren stark erschwert. Laut Parmelin sollten Kritiker ihre Verärgerung über die Weko nicht durch eine Reform der Kartellrechtsregeln ausdrücken, sondern durch eine institutionelle Reform der Weko, die Gegenstand einer kommenden Gesetzesrevision sein wird.

Am Ende behielten die Verteidiger des Status quo knapp die Oberhand: Der Ständerat lehnte mit 24 zu 20 Stimmen die vorgeschlagenen engeren Fesseln für die Weko ab. Ähnliches galt auch für den Umgang der Weko mit Missbräuchen von marktbeherrschenden sowie relativ marktmächtigen Unternehmen. Auch dort scheiterte der Antrag der Wirtschaftskommission für eine Vorgabe einer Darlegung der Schädlichkeit für den wirksamen Wettbewerb im konkreten Einzelfall.

Nachdem der Rat im ersten Anlauf diesen Antrag noch knapp angenommen hatte, verlangte ein Rückkommensantrag eine zweite Abstimmung unter Berücksichtigung möglicher Unstimmigkeiten zwischen den Spielregeln bei harten Kartellabreden und bei marktmächtigen Unternehmen. Im zweiten Versuch scheiterte die diskutierte Zusatzvorgabe für die Weko mit 17 zu 22 Stimmen.

Lohnkartell soll zulässig sein

In einem Punkt sprach sich der Ständerat mit 28 zu 16 Stimmen gegen den Willen des Bundesrats für eine Lockerung des Kartellgesetzes aus. In Ligen mit professionellem Spielbetrieb sollen Absprachen der Klubs über Lohnobergrenzen zulässig sein. Im Kern ist dies eine «Lex Eishockey»: 12 von 14 Klubs in der obersten Schweizer Eishockeyliga hatten sich laut den Befürwortern für eine solche Lockerung ausgesprochen; nur der SC Bern und der ZSC sähen es anders.

Die Lockerung, die auch für den Profifussball gelten würde, soll es den Klubs erlauben, die Lohnspirale via Kartellabsprache zu bremsen und damit die Neigung der Branche zur Produktion von Verlusten zu reduzieren. Finanzschwächere Klubs sollen dadurch etwas grössere Chancen bekommen.

Der Durchschnittslohn in der obersten Schweizer Eishockeyliga liege bei über 300 000 Franken, sagte der Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi, der im Verwaltungsrat des HC Lugano sitzt. Die Gegner der Lockerung erklärten erfolglos, dass die Kartellrechtsregeln für alle Branchen gelten sollten, der Vorschlag einseitig die Sicht der Klubs repräsentiere und das Bundesparlament keine Sport-Lohnpolitik machen solle.

Das Kartellrechtsdossier geht nun an den Nationalrat. Dieser wird noch viel zu diskutieren haben.

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