Die Idee: Der Kanton bekommt die Anleihen, die für grosse Neubauprojekte gebraucht werden, zu besseren Konditionen.
Dass es geschehen würde, lag in der Luft – auch wenn es die Chefin des Zürcher Universitätsspitals vor einem Jahr noch in Abrede stellte. Jetzt ist klar: Auch dieses Spital braucht angesichts von teuren Neubauten, die es aus eigener Kraft kaum stemmen kann, Unterstützung des Kantons. Dies teilte die Kantonsregierung am Donnerstagmorgen mit.
Konkret geht es um die immense Summe von 690 Millionen Franken, die das Universitätsspital für das erste in einer Reihe von Bauprojekten benötigt: den Campus Mitte 1 und 2. Dieser soll bereits 2030 in Betrieb gehen und unter anderem das neue Notfallzentrum umfassen. Zurzeit ist er erst eine Baugrube.
Das Spital muss das Geld für seine Bauvorhaben am Markt aufnehmen, in Form von Anleihen. Als es dies im Sommer 2024 letztmals getan hat, zeigte sich laut der Kantonsregierung, dass der Kanton die gleiche Summe zu deutlich günstigeren Konditionen bekommen hätte. Bei den Beträgen, um die es hier geht, kann das eine reduzierte Zinslast von mehreren Millionen im Jahr bedeuten.
Die Regierung will deshalb die Anleihen über insgesamt 690 Millionen Franken für das Unispital, das sich im Besitz des Kantons befindet, selbst aufnehmen und sie dann mit einem Aufschlag ans Spital weiterreichen. Insgesamt könne man so die Rechnung in den kommenden 15 Jahren um 51 Millionen Franken entlasten.
Zudem soll ein Teil dieser Darlehen in sogenanntes Dotationskapital umgewandelt werden – vergleichbar mit dem Aktienkapital für staatliche Betriebe – damit die Eigenkapitalquote des Unispitals wieder die angestrebte Marke von 60 Prozent erreicht.
Kantonsrat muss Pläne gutheissen
Der Regierungsrat lässt in seinem Beschluss auch durchblicken, dass das Unispital vielleicht gar nicht genug Geld am Kapitalmarkt erhalten hätte, um die Neubauten fertigzustellen. Mit der Geldaufnahme durch den Kanton könne die Finanzierung der Neubauten gesichert werden, schreibt die Regierung. Der Kanton könne diese Summe am Kapitalmarkt aufnehmen, «während die für das USZ am Kapitalmarkt zur Verfügung stehenden Limiten (und entsprechenden Preise) nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden können».
Voraussetzung für den Finanzierungsplan ist, dass der Kantonsrat und – im Fall eines Referendums – auch das Stimmvolk ihm zustimmen. Zunächst einmal dürfte er viele Fragen aufwerfen, gerade auch in Anbetracht der enormen Summe, um die es geht. Und der Tatsache, dass weitere teure Bauvorhaben noch anstehen.
Dass das Unispital auf finanzielle Unterstützung vom Kanton angewiesen sein würde, war seit langem klar. Das Spital stellte sich aber auf den Standpunkt, dass es in erster Linie Geld benötige für die Sanierung der mangelhaften Altbauten, die ihm vom Kanton vor einigen Jahren übertragen wurden – quasi als Zugeständnis der jahrelang vernachlässigten Unterhaltspflicht. Das Spital ging davon aus, die Neubauten selbst finanzieren zu können, wenn es derart entlastet werde.
Auch andere Zürcher Spitäler, die sich im Gegensatz zum Unispital nicht in kantonalem Besitz befinden, haben sich letztes Jahr hilfesuchend an den Kanton gewandt – mit unterschiedlichem Erfolg. Das Kinderspital und das Spital Wetzikon konnten grosse Neubauprojekte entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr selbst stemmen.
Während der Kanton dem Kinderspital in der Not finanzielle Unterstützung gewährte, versagte er dem Spital Wetzikon die Hilfe. Der Unterschied: Der eine Betrieb sei für die Versorgung unentbehrlich, der andere nicht. Das Unispital gehört aufgrund seiner einzigartigen Angebote in der hochspezialisierten Medizin klar zur ersten Kategorie und geniesst dadurch eine faktische Staatsgarantie.
Mehr folgt.