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Startseite » Verliert die Schweiz die Kontrolle über die Wasserkraft – und was geschieht mit den Preisen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Stromabkommen
Schweiz

Verliert die Schweiz die Kontrolle über die Wasserkraft – und was geschieht mit den Preisen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Stromabkommen

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 14, 2025
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Der Energieminister Albert Rösti präsentiert am Mittwoch voraussichtlich das umstrittene Vertragswerk mit der EU. Darum geht es.

Der SVP-Magistrat Albert Rösti hatte auch schon einfachere Aufgaben. Noch bevor der Vertragstext überhaupt publiziert ist, zerreisst seine eigene Partei das Stromabkommen bereits in der Luft. Über «Kontrollverlust», «hohe Regulierung» und «hohe Kosten» wetterte die Parteivizepräsidentin Magdalena Martullo-Blocher in der Sonntagspresse, nachdem sie Einsicht in den Vertrag erhalten hatte. Nun muss der Energieminister den Vertrag gegen die Kritik aus der eigenen Partei verteidigen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum umstrittenen Abkommen:

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Worum geht es beim Stromabkommen?

Mit 41 grenzüberschreitenden Stromleitungen ist die Schweiz so stark in den europäischen Strommarkt integriert wie kaum ein anderes Land. Vor allem im Winter kann sie sich zudem nicht vollumfänglich selbst mit Strom versorgen und ist auf Importe angewiesen. Doch fehlt eine rechtliche Regelung der grenzüberschreitenden Stromflüsse auf staatlicher Ebene. Die Schweiz bleibt deshalb zunehmend von den Plattformen und Prozessen ausgeschlossen, mit denen in Europa die Netzstabilität sichergestellt wird. Mit dem Stromabkommen würde sich dies ändern: Die Schweiz erhielte Zugang zu den relevanten Gremien, die innerhalb der EU die Netz- und Versorgungssicherheit sicherstellen. Ebenfalls könnten Schweizer Energieversorger am EU-Binnenmarkt teilnehmen, was heute nicht der Fall ist.

Sind die Folgen der ausbleibenden Regelung mit der EU bereits spürbar?

Ja. Es kommt häufiger zu ungeplanten grenzüberschreitenden Stromflüssen, die Eingriffe der nationalen Netzbetreiberin Swissgrid nötig machen. Dies geht für die Stromkonsumenten ins Geld: Um Netzstabilität zu gewährleisten, muss kurzfristig die Wasserkraft genutzt werden. Die Kosten dafür werden den Stromkunden über die Netzkosten weiterverrechnet.

Ebenso beeinträchtigt die fehlende Rechtssicherheit die Schweizer Import- und Exportkapazitäten von Strom. Ab 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten 70 Prozent der Netzkapazitäten für den Handel innerhalb der EU zur Verfügung stellen. Das Nachsehen haben Drittstaaten wie die Schweiz, die weniger importieren könnte. Kommt das Stromabkommen, verzichtet die EU darauf, diese 70-Prozent-Regel gegenüber der Schweiz anzuwenden, weil sie dann selber Teil des Binnenmarktes wird.

Erhöht ein Abkommen mit der EU die Versorgungssicherheit in der Schweiz?

Ja. Laut der Aufsichtsbehörde Elcom könnte es bei ungünstigen Wetterlagen bereits 2030 und 2035 zu einem (leichten) Strommangel kommen. Verfügt die Schweiz über kein Abkommen mit der EU und über keine technischen Vereinbarungen mit den EU-Ländern, ist die Lage noch viel kritischer. Um einen Engpass zu vermeiden, würde es dann im Winter eine bis zu vier Mal so hohe Energiereserve brauchen. Diese Differenz entspricht vier- bis fünfmal der Leistung des Kernkraftwerks Leibstadt. Die Schweiz wäre wohl gezwungen, riesige Gaskraftwerke zu bauen.

Sind technische Vereinbarungen mit den umliegenden EU-Ländern ein vollwertiger Ersatz für ein Stromabkommen?

Nein. Technische Abkommen, wie sie die Schweiz derzeit mit dreizehn Ländern unterhält, bieten weniger Rechtssicherheit. Sie müssen jeweils jährlich erneuert werden und können von der Europäischen Kommission jederzeit kassiert werden. Zudem bleibt Schweizer Stromkonzernen der Zugang zu Handelsplattformen verwehrt, und Swissgrid bleibt von den relevanten Gremien ausgeschlossen.

Was ändert sich mit dem Abkommen für die Stromkonsumenten?

Mit dem EU-Abkommen muss der Strommarkt vollständig liberalisiert werden. Alle Endverbraucher können dann ihren Stromlieferanten frei wählen, was heute bloss Grossverbrauchern freisteht. Haushalte und KMU haben allerdings die Wahl, weiterhin in der Grundversorgung mit regulierten Preisen zu bleiben und – unter Berücksichtigung von Fristen und allfälligen Gebühren – auch in diese zurückzukehren.

Wie wird sich das auf die Preise auswirken?

Das ist umstritten. Der geöffnete Strommarkt wird laut Experten grösseren Preisschwankungen unterliegen. Zugleich könnte der intensivere Wettbewerb unter den Anbietern dazu führen, dass die Preise für die Verbraucher tendenziell sinken. Auch würden Konstellationen wie 2023 vermieden, als in einer Schweizer Gemeinde mit zwei verschiedenen lokalen Netzbetreibern der Strompreis auf der einen Strassenseite 26 Rappen pro Kilowattstunde betrug und auf der anderen 71 Rappen. Ein offener Markt würde schliesslich innovative Angebote und Produkte befördern, die heute nicht möglich sind, so etwa für die Vermarktung von Solarstrom.

Wie stark wird die Souveränität der Schweiz beim Strom beschnitten?

Das ist unklar, solange der Vertragstext nicht öffentlich einsehbar ist. Vertreter von Bergkantonen äusserten früh die Besorgnis, die EU könnte in die Gewässerhoheit der Kantone und Gemeinden eingreifen – und die Wasserkraftwerke könnten bei europaweiten Versteigerungen in fremde Hände geraten. Ebenfalls wurde die Befürchtung laut, dass die Schweiz ihre Stromreserve in den Stauseen nicht mehr weiterbetreiben darf.

Laut einem Faktenblatt des Bundesrats trifft beides nicht zu. Das Stromabkommen enthalte keine Vorgaben zum Wasserzins oder zur Vergabe von Konzessionen für Wasserkraftwerke, heisst es dort. Die Schweiz könne über die Nutzung der Wasserkraft weiterhin selber entscheiden. Für die bestehende Stromreserve wurde laut dem Bund eine Übergangsfrist von sechs Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens ausgehandelt. Auch in der Zeit danach darf die Schweiz eine Reserve erstellen, wobei sie gemäss den Vorgaben der EU den Bedarf nachweisen muss.

Erschwert das Stromabkommen den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Im Stromabkommen wurde die Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien im Energiesystem zu erhöhen, ausdrücklich festgelegt. Auch konnten die wichtigsten Schweizer Förderinstrumente für Sonnen-, Wind- und Wasserkraftwerke gemäss Bundesrat in den Verhandlungen abgesichert werden. In der Strombranche befürchten einige Vertreter allerdings, dass den Energieversorgern bei einem geöffneten Markt weniger Mittel für den Ausbau der Erneuerbaren zur Verfügung stehen werden, nicht zuletzt in anhaltenden Phasen tiefer Preise.

Wer sind die grössten Kritiker des Stromabkommens?

Frontal angegriffen wird das Abkommen von der SVP und den Gewerkschaften. Gemäss der Volkspartei verliert die Schweiz nach dessen Unterzeichnung ihre Souveränität beim Strom und muss die Energiepolitik der EU übernehmen, was mehr Regulierung, höhere Kosten und weniger Versorgungssicherheit zur Folge hätte. Auch warnt die SVP vor einem Kontrollverlust über die Stromreserve.

Der zweite grosse Gegner des Abkommens ist der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Er warnt davor, die Stromproduktion dem Markt und den privaten Akteuren zu überlassen. Mittelfristig würden nur wenige Kleinkunden in der Grundversorgung verbleiben. Das mache es für die Netzbetreiber je länger, je schwieriger, den bestehenden Service public beim Strom aufrechtzuerhalten.

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