Richterin Emily Marks hatte zuvor die Durchführung der Hinrichtung mit der Begründung zugelassen, dass keine Hinrichtung völlig schmerzfrei sei.
Veröffentlicht am 9. Juni 2026
Ein Bundesrichter in den Vereinigten Staaten hat Alabama dauerhaft daran gehindert, einen Häftling mit Stickstoffgas hinzurichten, nachdem er erklärt hatte, dass die Methode gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung verstoße.
Am Dienstag untersagte die US-Bezirksrichterin Emily C Marks dem Staat dauerhaft die Hinrichtung von Jeffery Lee durch Stickstoffgas. Lee sollte am Donnerstag in einem Gefängnis in Alabama hingerichtet werden.
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Ihre Entscheidung fiel einen Tag, nachdem ein Berufungsgericht ihre frühere Entscheidung, dass die Methode verfassungsgemäß sei, aufgehoben hatte.
Im Mittelpunkt des Falles steht die Auslegung des achten Zusatzartikels der US-Verfassung, der es der Regierung verbietet, „grausame und ungewöhnliche Strafen“ zu verhängen.
Ein Sprecher des Generalstaatsanwalts von Alabama, Steve Marshall, sagte, der Staat prüfe die Entscheidung und erwäge die nächsten Schritte, einschließlich einer Berufung. Der Fall wird wahrscheinlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen, der zuvor Hinrichtungen unter Stickstoff zugelassen hat.
Eine Sprecherin von Lees Anwaltsteam sagte, sie hätten keinen unmittelbaren Kommentar abgegeben.
In ihrem 26-seitigen Urteil sagte Marks, dass Rechtsstreitigkeiten in Fällen der Todesstrafe eine Konstante seien.
„Würde Alabama ein Erschießungskommando als Hinrichtungsmethode einführen, würde diese Methode wahrscheinlich ebenfalls in Frage gestellt. Tatsächlich gibt es wahrscheinlich keine Methode – egal wie human –, die gegen eine verfassungsrechtliche Anfechtung gefeit wäre“, schrieb Marks.
„Aber die Verfassung garantiert keinen schmerzlosen Tod, und menschliches Leben kann nicht gezielt ausgelöscht werden, ohne das Risiko von Schmerzen einzugehen. Das Gericht, die Verurteilten und der Staat müssen sich alle dieser ernüchternden Realität stellen.“
Marks stellte fest, dass der Staat über zwei weitere autorisierte Hinrichtungsmethoden verfügt: die tödliche Injektion und den elektrischen Stuhl. Sie sagte, Lee habe „keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, die es dem Staat verbietet, ihn mit einer dieser Methoden hinzurichten“.
Marks entschied auch, dass der Staat zu Lees bevorzugter Methode, einem Erschießungskommando, übergehen könne. Häftlinge, die Hinrichtungsmethoden in Frage stellen, müssen eine alternative Methode vorschlagen.
„Der Staat kann problemlos Gewehre, Munition und andere Materialien beschaffen, die für die Durchführung einer Hinrichtung durch ein Erschießungskommando erforderlich sind“, schrieb Marks.
„Darüber hinaus wäre der Staat in der Lage, die Räumlichkeiten in Holman so umzugestalten, dass Hinrichtungen durch ein Erschießungskommando durchgeführt werden können. Der Staat ist auch in der Lage, Freiwillige zu finden und auszubilden, die bereit sind, eine solche Hinrichtung durchzuführen.“
Lee ist derzeit in der Holman Correctional Facility in Atmore untergebracht.







