Die Bewohner von Zürich erhalten eine einmonatige Steuerfristverlängerung, nachdem die Website für die Steuererklärung von technischen Problemen betroffen war.
Die Probleme mit dem Online -Anmeldesystem treten seit dem 15. März auf und haben es den Bewohnern schwer gemacht, ihre Steuererklärungen einzureichen.
Die Frist sollte am 31. März sein, aber die Behörden im Kanton haben sich bereit erklärt, sie um einen Monat zu verlängern.
Die neue Frist ist der 30. April.
In den meisten Schweizer Kantonen müssen Steuererklärungen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Acht Kantone haben jedoch unterschiedliche Fristen:
- Jura: 28. Februar (oder 29. in einem Schaltjahr)
- Bern und Vaud: 15. März
- Neuchâtel: 29. März
- Zug, Ticino, Appenzell Innerrhoden, and Thurgau: April 30th
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Wenn Sie die Frist Ihres Kantons verpassen, müssen Sie eine «verspätete Gebühr» zahlen, von der der Betrag davon abhängt, wo Sie leben.
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