Das rechtsextreme Magazin «Compact» darf weiterhin erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das endgültig entschieden.
lyb. Das rechtsextreme Magazin «Compact» kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag ein Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.
Die Richter bestätigten damit ihre Entscheidung aus einem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen.
Entscheidend war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für «Compact» sind
Faeser hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von «Compact» verbunden. Rechtlich handelte es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot. Laut Bundesinnenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden. Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren keine Einwände erhoben.
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für «Compact» sind. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stössen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des «Compact»-Magazins liegt laut Gerichtsangaben bei 40 000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460 000 Klicks.