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Startseite » Das Kunsthaus Zürich versucht den Befreiungsschlag mit der Bührle-Sammlung
Feuilleton

Das Kunsthaus Zürich versucht den Befreiungsschlag mit der Bührle-Sammlung

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 26, 2025
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Das Kunsthaus Zürich versucht den Befreiungsschlag mit der Bührle-Sammlung

Die umstrittenen Bilder sollen neu ausgestellt und ein weiteres Mal auf ihre Herkunft untersucht werden. Dafür fordert das Museum mehr Geld – zusätzlich zur ohnehin schon beantragten Subventionserhöhung.

Seit die Bührle-Sammlung 2021 im prächtigen Neubau des Kunsthauses Zürich eingezogen ist, wird über die Bilder und die Präsentation gestritten. Von einem «kontaminierten Museum» ist die Rede, von Bildern, die einst jüdischen Nazi-Opfern gehört hatten, gekauft von einem Waffenproduzenten, der mit Waffenlieferungen an Hitlerdeutschland reich geworden war.

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Das Kunsthaus, die Stadt Zürich und die Stiftung Sammlung E. G. Bührle kamen immer mehr unter Druck, liessen die Werke von einem Historiker untersuchen, ergänzten die Ausstellung mit Informationen zu den jüdischen Vorbesitzern, hängten auch Bilder wieder ab, die womöglich zurückgegeben werden müssen. Doch die Kritik verstummte nicht.

Das Museum hängt präventiv Bilder ab

Nun hat die Zürcher Kunstgesellschaft, die das Kunsthaus betreibt, mit der Stiftung Sammlung Bührle neue Schritte vereinbart, die den Befreiungsschlag bringen sollen. Drei Punkte sind besonders wichtig.

Erstens: Das Kunsthaus forscht nochmals über die Herkunft der Bilder. Zweitens: Sollten begründete Hinweise auftauchen, dass Besitzer ihre Werke im Zusammenhang mit Nazi-Verfolgung veräussern mussten, strebt man mit den Erben der Vorbesitzer «eine faire und gerechte Lösung» an. Drittens: In einem neuen Ausstellungskonzept wird angemessen auf die Herkunft der Bilder und das Leid der ehemaligen Besitzer hingewiesen.

Ob das reichen wird, damit das Museum endlich zur Ruhe kommt, ist allerdings ungewiss. Denn es ist nicht so, dass in der Vergangenheit nichts unternommen worden wäre, im Gegenteil. Die Provenienz der Bilder ist bereits umfassend erforscht worden, in der Ausstellung nimmt der historische Kontext mittlerweile einen grossen Stellenwert ein.

Wie weit man schon gegangen ist, um der Kritik zu entgegnen, zeigte sich letztes Jahr, als das Kunsthaus fünf Gemälde von Vincent van Gogh, Claude Monet und weiteren Künstlern abhängte, da der Verdacht bestand, dass sie gemäss internationalen Richtlinien den früheren Besitzern zurückgegeben werden müssen. Seither klaffen an den Wänden im Kunsthaus-Neubau Lücken. Zu den abgehängten Bildern gehört auch eines von Henri de Toulouse-Lautrec, das Bührle 1942 aus dem Privatbesitz des Kunsthändlers Walter Feilchenfeldt gekauft hatte. Dessen Sohn, der ebenfalls Walter Feilchenfeldt heisst, sagte schon vor drei Jahren öffentlich: «Ich fände es völlig unmoralisch, das Bild zurückzufordern.» Feilchenfeldt ist ein grosser Kritiker der immer grosszügiger werdenden Rückgabe- und Entschädigungspraxis, obschon auch er davon profitieren könnte.

Bemerkenswert ist die Haltung des Kunsthauses auch aus einem anderen Grund: Bei den internationalen Abkommen, in denen geregelt ist, wann eine Lösung mit den Erben gefunden werden muss – zum Beispiel bei den «Washingtoner Richtlinien» oder der Erklärung von «Terezin» – handelt es sich um «soft law», sie sind rechtlich nicht bindend. Die USA, unter deren Druck die Abkommen entstanden sind, halten sich nicht daran. Die Stadt Zürich und damit auch das Kunsthaus möchten aber besonders vorbildlich sein.

Drei Millionen Franken gefordert

Das Kunsthaus betont, dass es bei der neuen Vereinbarung mit der Bührle-Sammlung hauptsächlich darum gehe, die Handhabung im Haus zu vereinheitlichen, dass also für die Dauerleihgaben dieselben Regeln gelten wie für die eigenen Werke. Zudem führe man nur aus, was von der Stadt gefordert werde. Deshalb sind die Verantwortlichen auch überzeugt, dass die Stadt den zusätzlichen drei Millionen Franken zustimmen werde, die für die Umsetzung nötig seien. Das Kunsthaus hat kürzlich bereits seinen Anspruch auf eine Subventionserhöhung von rund vier Millionen Franken pro Jahr geltend gemacht, die drei Millionen kommen jetzt noch obendrauf.

Die Forschungsarbeit diene der Öffentlichkeit, sagt die Direktorin Ann Demeester, deshalb sei es gerechtfertigt, wenn die Öffentlichkeit sie bezahle, auch wenn die Bilder einer privaten Stiftung gehörten. Sollte die Forschung ergeben, dass ein Bild aufgrund von NS-Verfolgung habe veräussert werden müssen, dann sei die Stiftung Bührle verpflichtet, eine Einigung mit den Erben zu finden und eine allfällige Entschädigungszahlung zu übernehmen.

Die Präsentation der Sammlung soll im Zuge dieser Massnahmen erneuert werden. Geplant ist eine Dreiteilung: Ein Teil würdigt das Leben und die Rolle der jüdischen Sammler, ein anderer bietet den historischen Kontext zur Person des Waffenproduzenten und Kunstsammlers Emil Georg Bührle, im dritten sind die Kunstwerke ausgestellt. Dem häufig gehörten Einwand, die Kunst trete durch die sogenannte Kontextualisierung immer mehr in den Hintergrund, entgegnet die Direktorin Ann Demeester, dass sich die Besucher durch die Dreiteilung ja aussuchen könnten, ob sie sich ganz auf die Kunst konzentrieren oder auch die anderen Teile anschauen wollten.

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