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Startseite » Der Europäische Gerichtshof verurteilt Ungarn zu Zwangsgeld wegen Asylpolitik
Welt

Der Europäische Gerichtshof verurteilt Ungarn zu Zwangsgeld wegen Asylpolitik

MitarbeiterVon MitarbeiterJuni 13, 2024
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Seit Jahren fährt Ungarn einen harten Kurs gegen Flüchtlinge – und verstösst immer wieder gegen EU-Asylrecht. Der Europäische Gerichtshof fügt Viktor Orbans Regierung jetzt eine teure Niederlage zu.

(dpa) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt. Weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe, müsse es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Die Vertragsverletzung bestehe darin, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe. Das stelle eine ganz neue und aussergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar, hiess es.

Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarns rechtsnationale Regierung schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe.

Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstiessen. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Neue Regeln sahen dann vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr.

Ungarn hat noch immer nicht die erforderlichen Massnahmen ergriffen, um Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten

Im aktuellen Verfahren bemängelte die EU-Kommission, dass Ungarn auch nach dem Urteil aus dem Jahr 2020 noch immer nicht die erforderlichen Massnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten.

Dem folgten die Richter nun grösstenteils: Budapest verstosse gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Verhalten stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.

Ungarn ist nicht das einzige Land, dem in den vergangenen Jahren ein Zwangsgeld aufgebrummt wurde. Polen wurde 2021 vom EuGH zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.

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