Wer bei den Frauen starten will, muss sich künftig einmalig einem DNA-Test unterziehen. Ein Sportjurist rechnet damit, dass diese Regel durch alle juristischen Instanzen angefochten wird.
Die Debatte über trans- und intersexuelle Athletinnen im Sport flammt mit unschöner Regelmässigkeit auf. Ihre Kernfrage lautet: Wer darf in Frauen-Kategorien starten? Der internationale Leichtathletikverband World Athletics ergreift nun weitere Massnahmen.
Wer bei den Frauen starten will, muss sich künftig einmalig einem DNA-Test unterziehen. Damit wird das biologische Geschlecht ermittelt. World Athletics ist der erste Verband einer olympischen Sportart, der ein solches Verfahren einführt. Die Tests könnten bereits an den Weltmeisterschaften im September in Tokio zur Anwendung kommen.
Nicht nur die Leichtathletik, sondern der ganze Sport sucht noch immer einen Umgang mit transsexuellen und intersexuellen Athletinnen. Das zeigte zuletzt die Debatte um zwei möglicherweise intersexuelle Boxerinnen an den Olympischen Spielen 2024 in Paris.
World Athletics reagiert zunächst mit einer Testosteronobergrenze
Kompliziert ist vor allem der Umgang mit Intersexuellen, die bei den Frauen starten wollen. Sie sind als Frauen aufgewachsen, sind gemäss Pass Frauen, besitzen allerdings die männlichen Geschlechtschromosomen XY, sind also biologische Männer. Diese Anomalien werden unter dem Begriff DSD-Syndrom zusammengefasst.
Das Problem: Solche Athletinnen verfügen über erhöhte Testosteronwerte im Blut. Es ist erwiesen, dass das männliche Sexualhormon die Leistungsfähigkeit steigert. Verschiedene Studien belegen einen Vorteil gegenüber biologischen Frauen von 5 Prozent in den Laufwettbewerben und eine noch grössere Diskrepanz bei Wurf- und Sprungdisziplinen.
Intersexuelle Athletinnen rückten während der Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in den Fokus. Die Südafrikanerin Caster Semenya, eine intersexuelle Läuferin, wurde Weltmeisterin über 800 Meter. 2012 und 2016 gewann sie ausserdem Olympiagold; 2016 in Rio de Janeiro standen ausschliesslich intersexuelle Athletinnen auf dem Podest über 800 Meter der Frauen.
World Athletics reagierte mit verschiedenen Regelungen einer Testosteronobergrenze. Wer heute als intersexuelle Leichtathletin bei den Frauen starten will, muss den Testosteronwert durch die Einnahme von Medikamenten, etwa der Antibabypille, senken.
Während Jahrzehnten gab es bereits Geschlechtstests
Semenya klagte 2019 vor dem Internationalen Sportgerichtshof (TAS) gegen World Athletics – und verlor. Neue Studien haben nun ergeben, dass gewisse körperliche Vorteile nach einer männlichen Pubertät trotz Senkung des Testosteronwertes erhalten bleiben, zum Beispiel in Form von längeren Hebeln, grösserem Lungenvolumen oder besser entwickelten Muskeln. World Athletics führt deshalb nun den DNA-Test ein.
Das Geschlecht wird dabei mit einem Abstrich im Mund oder der Untersuchung von getrocknetem Blut bestimmt. Mit letzterer Methode kann auch der Testosterongehalt ermittelt werden, der aber keine Rolle für die Startberechtigung spielt. Der Weltverbandspräsident Sebastian Coe sagte: «Wir reden nicht nur über den Schutz des Frauensportes, sondern unternehmen etwas.»
Geschlechtstests sind im Sport alles andere als neu, sie wurden schon an den Commonwealth Games 1946 und danach auch an Olympischen Spielen durchgeführt. Zunächst bestanden die Tests aus einer gynäkologischen Untersuchung der äusseren Geschlechtsorgane, später kam der Abstrich im Mund zum Einsatz. Damit wollten die Sportfunktionäre verhindern, dass verkleidete Männer bei den Frauen starten. Diese Tests wurden 1999 auf Verlangen der Athletenkommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) eingestellt.
Soziale Akzeptanz lässt sich nicht auf den Sport übertragen
Stephan Netzle ist Sportjurist und war von 1991 bis 2010 Richter am Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne. Netzle begrüsst die Ankündigung von World Athletics und sagt: «Bei dieser Frage besteht ein Konflikt zwischen dem Sport und der sozialen Akzeptanz intersexueller Athletinnen.»
Damit ist gemeint, dass etwa im Arbeitsrecht keine Unterscheidung zwischen biologischen Frauen und Männern sowie trans- oder intersexuellen Personen gemacht werden soll. «Diese Haltung lässt sich aber nicht auf den sportlichen Wettkampf übertragen.»
Der World-Athletics-Präsident Coe kündigte an, sein Verband werde die neue Regel juristisch verteidigen. Der Sportjurist Netzle rechnet damit, dass das TAS die DNA-Tests schützen wird. Er sagt: «Der Ausschluss von Frauen-Kategorien kann zwar als Diskriminierung verstanden werden. Doch sind die Interessen von biologischen Frauen an einer solchen Einschränkung, die der Chancengleichheit im Sport dient, höher zu bewerten.» Trans- und Intersexuelle behielten obendrein das Recht, an Wettkämpfen zu starten. «Aber nicht mehr in der Frauen-, sondern in der Männer-Kategorie», sagt Netzle.
Netzle skizziert Argumentationslinien, mit denen die Geschlechtstests angefochten werden könnten. Nebst dem Vorwurf der Diskriminierung sei denkbar, dass vor Gericht bestritten werde, dass Testosteron tatsächlich massgeblich für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit sei. Ausserdem könnte die Genauigkeit des Tests angezweifelt werden.
Es stellten sich ausserdem persönlichkeitsrechtliche und ethische Fragen, sagt Netzle. Mit einem DNA-Test lässt sich eine Vielzahl von Informationen ermitteln, darunter auch Krankheitsbilder. «Die Frage ist, was ausgelesen wird, wie und von wem diese Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann», sagt Netzle. Offen sei auch, was passiere, wenn eine Athletin einen DNA-Test verweigere.
Netzle geht davon aus, dass die juristischen Auseinandersetzungen bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) weitergezogen werden. Dass dieser nicht immer gleich entscheidet wie das TAS, zeigt der Fall Semenya. Sie unterlag mit ihrer Klage gegen die Testosteronobergrenze vor dem Sportgerichtshof, erhielt aber Unterstützung vom EGMR. Der Fall liegt nun bei der grossen Kammer des EGMR.
Und Netzle sagt: «Ich bin überzeugt, dass auch der erste Ausschluss einer Athletin aus der Frauen-Kategorie wegen eines DNA-Tests durch alle juristischen Instanzen gezogen wird.» Die Debatte wird sich weiterdrehen.