Am Zürichsee braucht es keinen Enteignungs-Weg, wie ihn sich die Linken wünschen.
An bester Lage am Zürichsee gibt es Grundstücke, die es aus Sicht der Linken eigentlich gar nicht geben dürfte – allein deshalb, weil sie privat sind. Wer mit Seeanstoss wohnt, hat sein Land für sich, so wie das bei Eigentum üblich ist. Oder sein sollte. Doch für Rot-Grün sind diese Grundstücke wortwörtlich im Weg.
Die Gewässer in der Schweiz, so das Argument von links, gehörten allen und müssten überall zugänglich sein. Deshalb soll nun bis zum Jahr 2050 ein durchgehender Spazierweg am Zürichsee gebaut werden, möglichst nahe am Ufer. So verlangt es eine Volksinitiative, die ein Komitee um die frühere SP-Politikerin Julia Gerber Rüegg lanciert hat. Am 3. März wird im Kanton Zürich darüber abgestimmt.
Das Zürichseeufer als Spielwiese für alle – das klingt auf den ersten Blick nach einer verlockenden Idee. Doch es gibt ein Problem: Der Seeuferweg würde nicht nur durch öffentliche, sondern auch durch private Grundstücke führen, die Dutzende Millionen von Franken wert sind. Die letztes Jahr verstorbene Sängerin Tina Turner soll für ihr Anwesen in der Zürichseegemeinde Stäfa 70 Millionen Franken bezahlt haben.
Der Kanton müsste breitflächig teures Land enteignen – und das ist stossend. Eigentumsrechte sind in der Schweiz ein hohes Gut, nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf kantonaler Ebene. Im Zürcher Strassengesetz heisst es heute klipp und klar: «Gegen den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen private Grundstücke für die Erstellung von Uferwegen grundsätzlich nicht beansprucht werden.»
Die Befürworter der Uferinitiative suggerieren, dass es sich bei den Grundstücken am See gar nicht um wirkliches Privateigentum handle, weil fast das ganze Ufer aufgeschüttet sei. Mit dem Bau eines Uferwegs falle dieses Land weitgehend an den Kanton zurück – ohne Kostenfolgen für diesen. Lediglich 38 Millionen Franken fielen für den Wegbau an.
Die Zürcher Regierung sieht das freilich anders. Sie rechnet mit Kosten von fast einer halben Milliarde Franken; der grösste Teil würde auf die Entschädigung der Grundeigentümer entfallen. Viele von ihnen dürften den Rechtsweg beschreiten, um ihr Land zu behalten.
Wenige Wochen vor der Abstimmung blasen die Freunde des Uferwegs nun zum Angriff: Mit den «fragwürdigen Angaben», klagen sie, baue die Regierung eine «Drohkulisse» gegenüber den Steuerzahlern auf, sie würden in die Irre geführt. Dabei ist es genau umgekehrt. Wer impliziert, die Eigentümer müssten ihr Land weitestgehend ohne Kostenfolgen für den Kanton hergeben, gaukelt dem Stimmvolk etwas vor.
Endgültig absurd wird es, wenn die Befürworter behaupten, es gehe in der Abstimmung nicht um Geld, sondern um den Uferschutz. Der Bau eines Spazierwegs wird als Naturschutzprojekt verkauft, während die Gärten von Privateigentümern als ökologische Wüsten dargestellt werden. Im Kantonsrat ätzten die Linken bezeichnenderweise über «englische Gärten und Pools» von reichen Villenbesitzern, die sich hinter «hohen Hecken und Mauern» verbärgen.
Es sind Worte, in denen viel Missgunst mitschwingt. Ein Gegner des Seeuferwegs bezeichnete diesen treffend als «Neiderweg».
Warum mehr Infrastruktur und mehr Menschen am See die Lebensräume von Tieren und Pflanzen aufwerten und schützen sollen, erschliesst sich nicht. Viel eher dürften Littering und Lärm zunehmen.
Der Zürichsee ist schon heute gut erschlossen für die Bevölkerung – mit Spazierwegen, öffentlichen Parks und Badeanstalten, viele davon gratis. Auch ohne die Initiative ist der Kanton angehalten, diesen öffentlichen Raum weiter auszubauen und aufzuwerten. Sechs Millionen Franken sind dafür jedes Jahr aus der Staatskasse vorgesehen.
Im Vergleich dazu ist eine halbe Milliarde Franken für einen Spazierweg von insgesamt 12,6 Kilometern Länge unverhältnismässig viel Geld. Einen Enteignungs-Weg, wie ihn sich die Initianten wünschen, braucht es nicht.