Die AfD gilt laut Bundesamt für Verfassungsschutz ab sofort nicht mehr nur als Verdachtsfall, sondern als erwiesen verfassungsfeindlich.
lbs./obe. Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach monatelanger Prüfung die gesamte AfD als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft. Das gab die Behörde am Freitag bekannt. Damit ist die AfD kein sogenannter Verdachtsfall mehr, sondern wird vom Verfassungsschutz in Gänze als erwiesen verfassungsfeindlich betrachtet – was eine umfangreiche Überwachung mit geheimdienstlichen Mitteln ermöglicht.
Die Entscheidung basiert auf einem über 1100 Seiten langen Gutachten, das laut BfV zahlreiche Belege für die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei enthält. Besonders das «völkisch-ethnische Volksverständnis» und die «systematische Agitation gegen Migranten und Geflüchtete» widersprächen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die AfD stelle Deutsche mit Migrationsgeschichte, insbesondere aus muslimisch geprägten Ländern, nicht als gleichwertige Staatsbürger dar, heisst es.
Bislang galten nur die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als «gesichert rechtsextremistisch». Die neue Bewertung senkt nun bundesweit die Hürden für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Observation, Telefonüberwachung und das Anwerben von V-Leuten – Privatpersonen, die heimlich für Behörden arbeiten.
AfD ist seit einem Jahr ein rechtsextremistischer Verdachtsfall
Die AfD wehrte sich stets gegen die Beobachtungen durch den Verfassungsschutz. Im Februar 2021 hatten Medien erstmals über die mutmassliche Einstufung der gesamten AfD als sogenannten Verdachtsfall berichtet. Die AfD ging rechtlich dagegen vor, dass die gesamte Partei als Verdachtsfall eingestuft werden solle. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit dauert noch an.
Bei den Bundestagswahlen im Februar wurde die AfD mit 20,8 Prozent aller Stimmen erstmals zweitstärkste Kraft. Mit der Einstufung durch den Verfassungsschutz könnte auch die Debatte über ein mögliches Parteiverbot neu aufflammen. Ein solches Verfahren könnte durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung in Karlsruhe angestrengt werden. Die Einstufung als «gesichert rechtsextrem» gilt in diesem Kontext als zentrale Voraussetzung.