Die EU hat beschlossen, die Regeln für Heimtierausweise zu verschärfen und damit eine Lücke zu schließen, die seit dem Brexit von vielen britischen Zweitwohnungsbesitzern genutzt wurde.
Ab Mittwoch, dem 22. April, treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die EU-Heimtierausweise ungültig machen, wenn der Besitzer seinen offiziellen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat.
Dies verschärft die Anwendung der Regeln für Reisen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, die seit dem Ende der Brexit-Übergangsfrist im Jahr 2021 gelten.
Seitdem konnten EU-Heimtierausweise nicht mehr an Besitzer ausgestellt werden, die im Vereinigten Königreich lebten – stattdessen mussten sie ein im Vereinigten Königreich ausgestelltes Tiergesundheitszertifikat einholen.
Britische Staatsangehörige, die offiziell in einem EU-Land leben, konnten weiterhin einen EU-Heimtierausweis für ihre Hunde, Katzen oder Frettchen erhalten.
Diese Regel bedeutet, dass Personen, die mit dem EU-Heimtierausweis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU reisen, möglicherweise einen Nachweis über den Wohnsitz des Besitzers in der EU vorlegen müssen, beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt.
Allerdings war die Frage der Zweitwohnungsbesitzer eine Art Grauzone, da viele Menschen, die eine Immobilie in der EU besaßen, bereits über einen EU-Heimtierausweis verfügten, der von einem örtlichen Tierarzt für ihr Ferienhaus in Frankreich, Italien, Spanien oder einem anderen EU-Land ausgestellt wurde.
Die französische Regierung stellte bereits im Jahr 2022 klar, dass EU-Heimtierausweise nicht an Zweitwohnungsbesitzer ausgestellt werden sollten, aber diejenigen, die bereits über den Pass verfügten, nutzten ihn weiterhin.
Ab Mittwoch, dem 22. April, sind EU-Heimtierausweise, die vor diesem Datum an Einwohner des Vereinigten Königreichs oder Nordirlands ausgestellt wurden, möglicherweise nicht mehr gültige Dokumente für die Einreise in die EU.
Stattdessen müssen Einwohner des Vereinigten Königreichs, die einen Zweitwohnsitz in Europa haben, für Reisen in die EU eine Tiergesundheitsbescheinigung beantragen (mehr dazu weiter unten). Die Gültigkeitsdauer des Tiergesundheitszeugnisses wurde nun von vier auf sechs Monate verlängert, kann aber weiterhin nur für eine einzige Reise verwendet werden.
Darüber hinaus hat die EU einige weitere Regeln für Reisen mit Haustieren verschärft, um den Unterschied zwischen Reisen mit Haustieren und dem gewerblichen Transport von Tieren klarzustellen.
Zu diesem Zweck;
- Wenn jemand anderes mit Ihrem Haustier reist, ist zusätzlicher Papierkram erforderlich. Wenn der Besitzer nicht mit dem Haustier reist, muss das Haustier innerhalb von fünf Tagen nach dem Besitzer reisen und die Person, die das Tier begleitet, muss eine schriftliche Genehmigung des Besitzers mit sich führen. Diese Erlaubnis muss mit dem Reisedokument des Haustiers mitreisen.
- Es gilt eine neue Höchstgrenze von fünf Haustieren pro Privatfahrzeug. Nichtkommerzielle Reisen in die EU sind nun auf maximal fünf Haustiere pro Privatfahrzeug beschränkt, statt auf fünf pro Person. Die bisherige Begrenzung von fünf Haustieren für Fußgänger bleibt bestehen. Ausnahmen gelten für die Mitnahme von Haustieren zu Wettbewerben, Veranstaltungen oder zum Training, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Tiergesundheitszertifikat
Der große Unterschied zwischen der Tiergesundheitsbescheinigung und dem Reisepass besteht darin, dass die AHC nur für eine Reise gültig ist und Sie daher vor jeder Reise in die EU eine neue Bescheinigung benötigen.
Tierärzte im Vereinigten Königreich stellen seit Dezember 2020 AHCs aus. Um eines zu bekommen, benötigen Sie:
- Nachweis der Mikrochip-Vorgeschichte Ihres Haustiers
- Der Impfpass Ihres Haustieres
- Eine Bescheinigung über eine mindestens 21 Tage vor Reiseantritt durchgeführte Tollwutimpfung
Das Zertifikat kostet durchschnittlich 100 £, obwohl verschiedene Tierärzte unterschiedliche Beträge verlangen – Praxen in der Nähe der britischen Kanalhäfen bieten oft Angebote an.
Wenn Sie mit mehr als einem Tier reisen, benötigen Sie für jedes Tier eine Bescheinigung.
Sobald Sie das Zertifikat haben, ist es nur noch 10 Tage für die Einreise in die EU gültig – Ihr Termin muss also in der Nähe Ihres Reisedatums liegen. Das Zertifikat kann nur für eine Einreise in die EU verwendet werden.
In der EU angekommen ist das Zertifikat für die Weiterreise in andere Länder innerhalb der EU sechs Monate (bisher vier Monate) und für die Wiedereinreise in das Vereinigte Königreich sechs Monate gültig. Wenn Sie länger als sechs Monate bleiben möchten, benötigen Sie für die Wiedereinreise in das Vereinigte Königreich ein neues Zertifikat.
Die EU-Vorschriften sehen vor, dass Einreisende aus einem Nicht-EU-Land auch eine schriftliche Erklärung vorlegen müssen, dass die Umsiedlung ihres Haustiers aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt. Dies kann jedoch auch in Form eines einfachen Briefes erfolgen.
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