Frauen sollen sich so besser auf die Geburt vorbereiten können.
Schwangere Mitarbeiterinnen der Stadt Zürich erhalten künftig einen vorgeburtlichen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Diesen können sie drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beziehen – zusätzlich zum regulären Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen.
Der frühe Urlaub soll den Schwangeren die Vorbereitung auf die Geburt erleichtern, teilt der Stadtrat am Mittwoch mit.
Ebenso sollen Eltern bei einer Geburt oder einer Adoption ihr Pensum um 20 Produzent reduzieren können. Dies ist laut Stadtrat bereits «gelebte Praxis» in der Verwaltung, soll nun aber rechtlich verankert werden. Der Beschäftigungsgrad soll nach der Reduktion mindestens 60 Prozent betragen, und das tiefere Pensum muss mit der Ausübung der Funktion vereinbar sein.
Mit beiden Massnahmen will der Stadtrat die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft vereinbaren. Sowohl der vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub als auch die Pensenreduktion für Eltern gehen auf Forderungen aus dem Stadtparlament zurück. Dieses hatte zwei entsprechende Motionen der SP und der Grünen an den Stadtrat überwiesen.
Die Linken hatten argumentiert, dass die meisten Schwangeren ihr Pensum heute schon vor der Geburt reduzierten oder sich krankschreiben liessen. Kosten und Ausfälle entstünden also ohnehin. Bis zur Geburt zu arbeiten, sei ausserdem weder realistisch noch gesundheitlich vertretbar. Mit einem vorgeburtlichen Urlaub könne ausserdem die Vertretung rechtzeitig organisiert werden.
Die Bürgerlichen hingegen lehnten die Vorstösse ab. Schwangere könnten sich schon heute problemlos krankschreiben lassen, wenn sie nicht mehr in der Lage seien zu arbeiten, so die Begründung. Und der Staat biete seinen Angestellten schon heute bessere Sozialleistungen auf Kosten der Allgemeinheit. Kleinere Unternehmen könnten mit diesen Erleichterungen nicht mithalten.
Über die entsprechende Anpassung im Personalrecht entscheidet das Parlament. Nach dessen Beschluss wird der Stadtrat festlegen, wann die Änderungen in Kraft treten.