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Startseite » Die Tragödie von Berikon: Eine Vierzehnjährige soll ihre Teenager-Kollegin getötet haben – was ist an diesem Sonntag im Wald passiert?
Schweiz

Die Tragödie von Berikon: Eine Vierzehnjährige soll ihre Teenager-Kollegin getötet haben – was ist an diesem Sonntag im Wald passiert?

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 13, 2025
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Mitten im Grünen bei einem Aargauer Dorf ersticht ein Mädchen ein anderes. Ein Motiv ist nicht bekannt, aber fest steht: Die Verdächtige und das Opfer haben sich aus der Schule gekannt.

Nur wenige hundert Meter liegt das Schützenhaus in Berikon (AG) vom Dorfzentrum entfernt, zu Fuss ist es eine knappe Viertelstunde. Im Wald entdecken Spaziergänger dort am späten Sonntagnachmittag ein Mädchen, das stark blutend am Boden liegt. Die Spaziergänger leisten umgehend erste Hilfe und alarmieren Polizei und Krankenwagen. Doch es nützt alles nichts. Noch vor Ort verstirbt das 15-jährige Mädchen. So beschreibt es die Aargauer Kantonspolizei am Montagmorgen. Was bloss ist hier passiert?

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Rasch entdeckt die Polizei einen Zusammenhang mit einem eigenartigen Vorfall, der sich an diesem Nachmittag fast gleichzeitig in nur wenigen hundert Metern Entfernung abgespielt hat: Dort treffen andere Ausflügler auf ein zweites Mädchen, das an der Hand blutet und um Hilfe bittet. Das Kind macht auf die Spaziergänger einen sonderbaren Eindruck und fällt mit merkwürdigen Aussagen auf. Die Spaziergänger kümmern sich um das Mädchen und wählen ebenfalls den Notruf. Lebensgefährlich verletzt ist die Jugendliche nicht, sie wird trotzdem ins Spital gebracht.

Ein Motiv ist nicht bekannt

Umso tragischer ist, was die ersten polizeilichen Ermittlungen im Verlaufe des Sonntagabends ergeben haben: Vieles deutet darauf hin, dass das 14-jährige Mädchen, das mit seinen Verletzungen im Spital liegt, die ungefähr Gleichaltrige kurz zuvor getötet hat. Die Polizei findet in der Nähe des Tatorts die mutmassliche Tatwaffe, und auch sonst weisen die Umstände auf ein Tötungsdelikt hin. Vor allem aber sind es die ersten Aussagen des Mädchens selbst, die eine tödliche Eskalation unter Teenagern vermuten lassen. Dies teilt die Aargauer Kantonspolizei auf Nachfrage mit.

Was sich beim Schützenhaus von Berikon genau abgespielt hat und weshalb die Lage so ausser Kontrolle geraten ist, wie es scheint, ist jedoch noch immer unklar. Ein Motiv ist nicht bekannt. Zeugen haben sich bisher nicht gemeldet, weitere Tatbeteiligte scheinen laut Aussagen der Polizei ausgeschlossen. Auch zur Identität der beiden Mädchen sagt die Polizei mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz wenig. Fest steht nur, dass beide in Berikon aufgewachsen sind, hier die gleiche Schule besucht haben und sich kannten.

Eine seltene Konstellation

Tötungsdelikte, bei denen sowohl das Opfer als auch die Tatperson minderjährig sind, sind in der Schweiz äusserst selten. Im Kanton Aargau erinnert man sich derzeit vor allem an den Fall eines damals 17-Jährigen, der 2009 seine gleichaltrige Freundin auf besonders brutale Weise erschlagen hat. Der Fall löste in der ganzen Schweiz grosses Entsetzen aus, auch weil der Täter in seinen Aussagen eine besondere Kaltblütigkeit gezeigt hatte. Er habe seine Freundin getötet, weil sie ihn genervt habe, sagte der junge Mann damals.

Es ist zu früh, um den jüngsten Fall einem Muster zuzuordnen, zumal es sich bei solchen Taten ohnehin fast immer um besondere Konstellationen handelt. Zwar gibt es Statistiken zum Alter von Tatverdächtigen, doch wie alt deren Opfer sind, wird nicht ausgewiesen. Für das Jahr 2023 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik beispielsweise 6 vollendete sowie 29 unvollendete Tötungsdelikte mit minderjährigen Tatverdächtigen auf. Doch auch diese Zahl ist nur bedingt aussagekräftig: Im selben Jahr konnte Minderjährigen ein Tötungsdelikt vor Gericht nur gerade in 9 Fällen nachgewiesen werden, alle unvollendeten Taten mitgezählt. Und nur in 2 Fällen wurde die Tat von einer weiblichen Person begangen.

Der Fall erinnert an ein Tötungsdelikt in Deutschland

Auf den ersten Blick erinnert das mutmassliche Tötungsdelikt von Berikon deshalb am ehesten an einen Fall aus Deutschland aus dem Jahre 2023: Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren hatten damals eine gleichaltrige Mitschülerin getötet. Über die Hintergründe dieses Falls gibt es bis heute nur wenig gesicherte Informationen. Die Behörden verwiesen damals auf den Persönlichkeitsschutz der Familie des getöteten Kindes sowie auf die Persönlichkeitsrechte der kindlichen Tatverdächtigen und von deren Familien.

Die Mädchen waren in Deutschland aufgrund ihres Alters strafunmündig, weshalb die Ermittlungen nach wenigen Monaten eingestellt wurden. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurde in Deutschland das schweizerische Jugendstrafrecht ausdrücklich hervorgehoben, das bei minderjährigen Straftäterinnen und -tätern einen grösseren Handlungsspielraum vorsieht.

Auch wenn die Tatumstände im jüngsten Fall zurzeit noch unklar sind: Er zeigt beispielhaft, weshalb das schweizerische Jugendstrafrecht anders konstruiert ist als das Erwachsenenstrafrecht. Die Tatverdächtige von Berikon ist ein Kind. Es befindet sich mitten in der Pubertät, in einem Alter, in welchem das Gehirn noch nicht voll entwickelt ist. Das Jugendstrafrecht ist deshalb nicht tat-, sondern täterorientiert und stellt die Erziehung und die Persönlichkeitsentwicklung ins Zentrum.

Keine Freiheitsstrafe vorgesehen

Während bei Erwachsenen das Delikt für die Strafe ausschlaggebend ist, geht es bei Minderjährigen um die Frage, was dazu führte, dass die Täterin oder der Täter straffällig geworden ist. Daraus leitet sich ab, welche Strafen und welche Massnahmen verhängt werden. Verkürzt gesagt, soll auf diese Weise verhindert werden, dass Jugendliche endgültig auf die schiefe Bahn geraten.

Für Täterinnen unter 15 Jahren – dem Alter der Verdächtigen von Berikon – sieht das Jugendstrafrecht nicht einmal eine längere Freiheitsstrafe vor. Die höchste vorgesehene Sanktion besteht für Kinder in diesem Alter in der Erbringung einer persönlichen Leistung von maximal zehn Tagen. Das ist zwar auf den ersten Blick erstaunlich. Doch wird das Tötungsdelikt für die Beschuldigte dennoch einschneidende Folgen haben, falls sich der Verdacht bestätigen sollte.

Bei schweren Gewaltdelikten wird dabei in der Regel auch bei strafmündigen Kindern Untersuchungshaft in geschlossener Umgebung angeordnet. In den nächsten Wochen wird die 14-Jährige zunächst wohl intensiv abgeklärt. Dabei kann es sich auch um ein bewachtes Setting in einer Klinik handeln. Und auch wenn eine Straftäterin unter 15 Jahren keine Freiheitsstrafe im üblichen Sinn zu erwarten hat, steht bei derart schweren Delikten nach einer Verurteilung in aller Regel eine jahrelange stationäre psychiatrische Behandlung bevor, möglicherweise in einer geschlossenen Institution.

Das ist sehr traurig und erschreckend.
Es braucht ein verschärftes Jugendstrafrecht bei hoher krimineller Energie und schweren Straftaten. Meine Motion kommt nun in den Ständerat. pic.twitter.com/YlFhw2kewq

— Nina Fehr Düsel (@NinaFehrDuesel) May 12, 2025

Obwohl die Schweiz mit diesem Modell gut gefahren ist, gerät das Jugendstrafrecht zunehmend unter Druck. Das tragische Tötungsdelikt von Berikon wird dazu ebenfalls beitragen. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel schrieb am Montag auf X, es brauche ein verschärftes Jugendstrafrecht bei hoher krimineller Energie und schweren Straftaten. Am Montag letzter Woche hatte der Nationalrat einem Vorstoss von Fehr Düsel ganz knapp zugestimmt, der genau dies verlangt. Fehr Düsel fordert unter anderem, dass besonders schwere Straftaten künftig auch bei Jugendlichen nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden sollen.

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