Laut einem Urteil des High Court in London darf Julian Assange vor Gericht darlegen, warum eine Auslieferung an die USA aus seiner Sicht nicht rechtens wäre. Offen ist, ob der juristische Etappensieg auch einer möglichen politischen Lösung dienlich ist.
Julian Assange hat am Montag einen symbolträchtigen Etappensieg errungen. Nach einer letzten Anhörung in London befand der britische High Court, der Wikileaks-Gründer dürfe in Grossbritannien ein volles Berufungsverfahren anstrengen, um sich gegen die drohende Auslieferung in die USA zu wehren. Hätten die Richter Assange diese letzte Chance verwehrt, wäre der Fall wohl vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg gelandet. Assanges Anhänger hatten befürchtet, dass eine Auslieferung womöglich vor einer allfälligen Intervention Strassburgs vollzogen worden wäre.
Zweifel an amerikanischen Garantien
In den USA drohen Assange ein Prozess und eine langjährige Haftstrafe wegen Verletzungen der amerikanischen Anti-Spionage-Gesetzgebung. Assange wird vorgeworfen, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und auf der Plattform Wikileaks veröffentlicht zu haben. Viele Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen sehen Assange hingegen als Vorkämpfer für die Meinungs- und Pressefreiheit.
Bei der letzten Anhörung im März hatte der britische High Court Assanges Kernargument zurückgewiesen, er werde von Washington wegen seiner politischen Meinungen verfolgt. Zudem folgten die Richter den amerikanischen Argumenten und befanden, es gebe gute Gründe für die Annahme, dass Assange die Grundsätze von verantwortungsvollem Journalismus verletzt habe.
Allerdings verlangte das Gericht von den USA Zusicherungen, dass bei einem Prozess Assanges Recht auf Meinungsäusserung gewahrt bleibe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe. Wenige Wochen später übermittelte Washington entsprechende Garantien. Assanges Anwälte räumten am Montag in London ein, dass ihrem Mandaten nicht die Todesstrafe drohe. Doch bezweifelten sie, dass er in den USA einen Prozess mit vollem Recht auf freie Rede erhalten würde. Der High Court erachtete diese Zweifel als berechtigt genug, um einen Rekurs zuzulassen.
Stella Assange, die Gattin des Wikileaks-Gründers, zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Sie hatte in den vergangenen Wochen wiederholt auf den fragilen psychischen und physischen Gesundheitszustand ihres Ehemanns hingewiesen und erklärt, er würde eine Auslieferung in die USA nicht überleben. Auch der Verhandlung vom Montag blieb Assange aus gesundheitlichen Gründen fern.
Chance für politische Lösung?
Bereits seit über einem Jahrzehnt entzieht sich Assange in London dem Zugriff der Justiz. Nachdem er sich ab 2012 in der ecuadorianischen Botschaft verschanzt hatte, wurde er 2019 von der britischen Polizei verhaftet und in ein Hochsicherheitsgefängnis gesteckt. Von dort aus zieht er alle Rechtsmittel, um sich gegen die Auslieferung in die USA zu wehren.
Nach seinem Sieg vom Montag dürfte sich die Leidensgeschichte des 52-jährigen Australiers im Londoner Gefängnis um weitere Monate verlängern. Womöglich könnte sich der Etappensieg Assanges gar als Boomerang entpuppen, sollte es in den USA im November zu einem Machtwechsel kommen. Donald Trump hat sich in der Vergangenheit sowohl lobend als auch kritisch über den Wikileaks-Gründer geäussert. Dennoch strengten die USA unter Trumps Ägide das Verfahren gegen Assange an.
Der amtierende Präsident Joe Biden liess dieses Verfahren zwar weiterlaufen. Doch gab es jüngst Signale, wonach er einer politischen Lösung zustimmen könnte. Im März berichtete das «Wall Street Journal», die amerikanische Regierung überlege, Assange einen Vergleich anzubieten. Im April erklärte Biden überdies, die USA prüften ein Begehren des Parlaments und der Regierung Australiens, die Anklage gegen Assange fallenzulassen und den Wikileaks-Gründer in sein Heimatland ausreisen zu lassen. Ob die USA zu solchen Lösungen bereit wären, solange das juristische Auslieferungsverfahren in London andauert, ist offen.