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Startseite » #MeToo-Vorwürfe an der ETH Zürich: Die Hochschule hätte im Fall Crowther die Ruhe bewahren sollen
Schweiz

#MeToo-Vorwürfe an der ETH Zürich: Die Hochschule hätte im Fall Crowther die Ruhe bewahren sollen

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 16, 2025
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Die Affäre um den angeschwärzten Professor zeigt: Die Hochschule sollte ihre eigenen Werte nicht vergessen – Fairness und Sachlichkeit. Die nächste (mediale) Krise kommt bestimmt.

Die ETH Zürich hat turbulente Monate hinter sich. Der leidige Fall ihres britischen Professors Tom Crowther wollte die Hochschule einfach nicht loslassen.

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Sicher, die Ausgangslage war schwierig. Im Sommer 2024 wurde die Hochschule von den Tamedia-Zeitungen mit schweren Vorwürfen gegen Crowther konfrontiert. Der junge Wissenschafter habe mehrere seiner Angestellten belästigt. Mehr noch: Die Meldestelle der ETH habe gewusst davon – und nichts unternommen, behauptete Tamedia.

Es war der mediale Super-GAU. #MeToo-Alarm an der wichtigsten Hochschule des Landes: Die ETH stand schlecht da. Sie musste etwas unternehmen.

Die Vizepräsidentin exponiert sich

Aber man hätte trotzdem erwarten dürfen, dass die Spitzenuniversität souveräner reagiert. Sie hätte sich zurückhalten, den Fall in Ruhe analysieren und erst danach handeln sollen. Stattdessen zeigte sie sich öffentlich schockiert über die – unbestätigten – Vorwürfe gegen ihren Angestellten. Julia Dannath, die ETH-Vizepräsidentin für Personalentwicklung und Leadership, redete sich in den Tamedia-Zeitungen um Kopf und Kragen: Warum nur habe sie nicht sofort gehandelt, als sie 2023 erstmals von einer der Anschuldigungen gegen Crowther gehört habe: «Wie konnte mir das passieren?»

Die nachfolgenden Abklärungen der Hochschule machten es nicht besser. Der ETH-Präsident Joël Mesot versicherte dem Forscher, dass er ebenfalls befragt werden würde – was bis zum entscheidenden Zwischenbericht der mit den Abklärungen beauftragten Anwaltskanzlei im Dezember nicht geschah. Dann wurde Crowther freigestellt. Mesot hatte entschieden: Der Ökologe muss die Hochschule verlassen.

Der beschuldigte Professor durfte vor seiner Freistellung keine Dokumente vorlegen, die ihn hätten entlasten können. Der Bericht der Anwaltskanzlei war an mehreren Stellen irreführend.

Ein Beispiel: Crowther hat nicht versucht, einer früheren Praktikantin zu einer Doktorarbeit in seiner Forschungsgruppe zu verhelfen. Ein Projekt in seiner Abteilung stand gar nicht zur Debatte. Die Frau hatte sich bereits für ein anderes Gebiet entschieden. Die Anwälte wussten das – sie präsentierten den Sachverhalt dennoch so, als habe Crowther seine Macht missbrauchen wollen.

Auch ist es unwahr, dass mehrere Mitarbeiter des Professors auf ETH-Kosten für eine private Firma arbeiteten, die Crowther gegründet hat. Sie arbeiteten vielmehr mit Daten dieser Firma und führten dieses Material ihren Forschungsprojekten an der ETH zu. Die Anwälte hingegen beschrieben es genau andersherum.

Im Abschlussbericht der ETH von Ende April wiederum tauchten neue Vorwürfe gegen Crowther und sein Team auf, mit denen der Forscher und seine leitenden Mitarbeitenden nie konfrontiert wurden. Das wirkt gesucht – zumal die ursprünglichen Belästigungsvorwürfe immer mehr an Bedeutung verloren, je länger die Abklärungen gegen den ohnehin bereits in Ungnade gefallenen Forscher andauerten.

Unschönes Muster

Die Affäre erinnert an den Fall der Astronomieprofessorin Marcella Carollo. Auch damals landeten Vorwürfe zuerst in der Presse. Die Wissenschafterin soll ihre Mitarbeitenden gemobbt haben. Auch damals bemühte sich die Hochschule um Klärung. Carollo wurde nach einem ebenfalls fragwürdigen Verfahren entlassen. Ihre Forschungsgruppe wurde aufgelöst, wie jene von Crowther.

Damals wie heute zeigt sich: Die ETH Zürich hat grosse Mühe in solchen Krisen. Nichts tun geht nicht. Aber die Hochschule sollte auch nicht überreagieren. Das an sich richtige Diktum von Joël Mesot – «Wir müssen die Institution schützen» – darf nicht dazu führen, dass Unschuldsvermutung und die Prinzipien einer neutralen, sauberen Untersuchung ausser Kraft gesetzt werden, sobald ETH-Professoren in den Medien attackiert werden.

Ein Bundesbetrieb, der Jahr für Jahr weit über eine Milliarde Franken an Steuergeldern erhält, muss in der Lage sein, den Verpflichtungen eines umsichtigen Arbeitgebers nachzukommen. Es kann nicht sein, dass die ETH Zürich nach der Freistellung Crowthers im Dezember ein knappes Statement verschickt und ihren Angestellten damit den Tamedia-Zeitungen zum Frass vorwirft. Crowther hatte die Hochschule gebeten, festzuhalten, dass die Belästigungsvorwürfe gegen ihn nicht erhärtet werden konnten – vergeblich. Danach publizierten die Tamedia-Journalisten einen sehr unvorteilhaften Artikel über den Professor, nannten seinen Namen und zeigten ihn auch im Bild.

Übles Thesenstück von Tamedia

Es war der Tiefpunkt eines üblen Stücks woken Thesen-Journalismus. Bis heute haben die Tamedia-Reporter verschwiegen, dass ihr zentrales Beweisstück gegen Crowther – ein skurriles Video einer feuchtfröhlichen Party in der damaligen WG des Professors – im Oktober 2017 aufgenommen wurde. Und dass sich das vermeintliche Opfer Crowthers erst fünfeinhalb Jahre danach bei der ETH darüber beschwerte.

Kein Wort darüber, dass der Mann auf dem Video die Hochschule im Sommer 2020 bereits verlassen hatte. Keine Silbe darüber, dass Crowther und sein WG-Partner und späterer Mitarbeiter auch nach dem inkriminierten Filmchen jahrelang befreundet waren. Das stellt sogar die ETH in ihrem Abschlussbericht fest. Dort werden auch die Aussagen der anderen beiden Belastungszeuginnen der Journalisten in Zweifel gezogen. Auch dazu erfahren Tamedia-Leser nichts.

Man kann bei all diesen Fehlleistungen nur den Kopf schütteln. Die ETH Zürich sollte in sich gehen und sich ihren eigenen Verhaltenskodex vor Augen halten. Dort steht geschrieben: «Konflikte werden fair, sachlich und lösungsorientiert ausgetragen.» Das sollten keine Worthülsen sein. Die nächste (mediale) Krise kommt bestimmt.

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