Die Grossbank will ihre Mitarbeitenden wieder häufiger im Büro sehen. Die direkten Vorgesetzten sollen bei Nichteinhaltung «sinnvolle Gespräche» mit den notorischen Home-Office-Fans führen.
Die UBS hat ihre Regeln zur Büropräsenz verschärft. Drei Tage pro Woche sollen die Mitarbeitenden im Büro arbeiten. Ein Tag davon am Montag oder Freitag. Seit März gilt die neue Anwesenheitspflicht, seit April wird sie mit einem digitalen Dashboard überwacht, wie die Tamedia-Zeitungen berichteten.
Das klingt nach Kontrolle und ist es auch. Die neue Form der Überwachung überrasche niemanden wirklich, kommentiert ein Mitarbeitender. Der neue Schritt sei nur das «Tüpfli auf dem i». Die Zutrittskontrollen via Badge ermöglichten ein hartes Tracking der Anwesenheit. Zudem gebe es eine rote Linie im Dashboard (dem digitalen Portal für die Erfassung der Arbeitszeit), unter die man nicht fallen sollte.
Der Mitarbeitende findet das zwar mühsam, hat aber dennoch Verständnis für den Schritt seines Arbeitgebers. In einem Kleinunternehmen sehe man, wer ins Büro komme. Bei einem Konzern wie der UBS mit vielen Standorten hingegen nicht.
Vollständige Überwachung des Computers ist unzulässig
Eine Anwesenheitsquote von 100 Prozent erreicht bei der UBS, wer jeden Tag ins Büro kommt. Gefordert sind nur drei Tage, also 60 Prozent. Standardmässig werden jedem Angestellten noch 20 Prozent abgezogen für Feiertage, Ferien und Krankheitstage. Damit ist die Vorgabe bei einer Anwesenheit von 2,4 Tagen pro Woche erfüllt. In Monaten mit Ferienabwesenheit fällt man unter den Schnitt und holt dafür in Monaten ohne Ferien wieder auf, wie die UBS auf Anfrage bestätigt.
Ein Mitarbeiter fürchtet, dass die Kontrolle künftig ausgedehnt werden könnte bis zu einer Überwachung der Computeraktivitäten. Solche Befürchtungen sind allerdings übertrieben.
Eine systematische Verhaltensüberwachung von Mitarbeitern ist gemäss Roger Rudolph, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, in der Schweiz verboten. Eine flächendeckende Überwachung, die jede Bewegung auf der Tastatur sichtbar mache, ginge somit nach Einschätzung von Rudolph zu weit und sei datenschutzrechtlich zumindest sehr heikel.
Überwachungs- und Kontrollsysteme seien aber zulässig, wenn sie «aus anderen Gründen» erforderlich seien. Dazu zähle auch die Aufzeichnung der Arbeitszeit, wozu Arbeitgebende sogar gesetzlich verpflichtet seien.
Sanktionen bei permanentem Fehlverhalten
Bei der UBS zeigt das Dashboard den Mitarbeitenden an, ob sie die Vorgaben erfüllen. Auch die direkten Vorgesetzten haben Zugriff auf die Daten, allerdings nur für abgeschlossene Monate. Sie sind von der UBS angewiesen, einerseits eine gute Büroatmosphäre zu schaffen und anderseits «sinnvolle Gespräche» zu suchen, wenn jemand die Vorgaben nicht einhält. Ausnahmeregelungen und individuelle Vereinbarungen sind möglich. Umgekehrt aber auch Sanktionsmöglichkeiten bei permanentem Fehlverhalten.
Der erste Hebel aber dürfte in der Selbststeuerung der Mitarbeitenden liegen. Klar ist: Wer nicht macht, was gefordert ist, wird kaum mit einem maximalen Bonus belohnt. Gemäss UBS richtet sich die Höhe der variablen Vergütung nach dem jeweiligen Konzernergebnis, dem Ergebnis des Unternehmensbereiches, den Marktgegebenheiten sowie der individuellen Leistung des Mitarbeitenden und seinem Verhalten.
Extremen Auswüchsen den Riegel vorgeschoben
Grundsätzlich hat die UBS aber eine eher milde Vorgabe ausgegeben. Erstens wird nur der Zugang ins Gebäude kontrolliert, nicht jedoch das Verlassen. Wer das System übertölpeln will, könnte im Prinzip einchecken und nach kurzer Anwesenheit wieder verschwinden.
Bei drei Tagen Anwesenheit im Büro sind bei einem Vollzeitpensum zudem immer noch zwei Tage im Home-Office möglich. Bei Teilzeitkräften wird prozentual angepasst. Damit dürfte die neue Vorgabe der bereits gelebten Realität vieler Mitarbeiter entsprechen.
Betroffen sind damit vor allem exzessive Home-Office-Spezialisten, die in Extremfällen ihren Wohnsitz in Ferienkantone oder sogar ins Ausland verlagert haben und kaum noch im Büro auftauchen. Dass solchen Selbstoptimierungen ein Riegel vorgeschoben wird, dürfte bei vielen auf Verständnis stossen.
Strikte Fünf-Tage-Regel bei JP Morgan
Die UBS folgt mit ihrem Drängen nach mehr Büroanwesenheit einem allgemeinen Trend. «Die Woche fängt am Montag an und hört am Freitag auf», hatte Andreas Berger, der neue CEO der Swiss Re, Ende 2024 in einem Interview mit der NZZ erklärt. Bei dem Rückversicherer gibt es keine Präsenzpflicht. Der Konzern hat den Mitarbeitenden aber «empfohlen», die Hälfte der Zeit im Büro zu arbeiten.
Bei der amerikanischen Grossbank JP Morgan besteht sogar wieder eine Fünf-Tage-Regel, was die Büropräsenz betrifft. Nachdem Mitarbeitende mit einer Online-Petition auf eine Lockerung gedrängt hatten, sei der CEO Jamie Dimon an einer Mitarbeiterversammlung explodiert, hatte die Nachrichtenagentur Reuters im Februar berichtet. «Verschwenden Sie keine Zeit damit.» Es sei völlig egal, wie viele Leute diese «f . . .» Petition unterschrieben, hatte Dimon unverblümt erklärt.
In der Schweiz haben unter anderem Industriekonzerne wie Schindler und Sulzer die Zügel wieder angezogen. Wenig Begeisterung für die Arbeit aus dem Wohnzimmer besteht auch bei der Partners Group mit Sitz in Baar im Kanton Zug. Dort ist dem Vernehmen nach ein Tag Home-Office pro Woche möglich – dies aber bewusst nicht am Montag oder Freitag. Die Logik dahinter: Der Lohn ist hoch, die Erwartungen ebenso.