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Startseite » Urteil am britischen High Court: Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden
Welt

Urteil am britischen High Court: Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden

MitarbeiterVon MitarbeiterMärz 26, 2024
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Das Schicksal des Wikileaks-Gründers bleibt in der Schwebe. Der High Court in London verlangt von den USA vor einer Auslieferung Zusicherungen, dass Julian Assanges Recht auf Meinungsäusserung gewahrt bleibt und dass ihm nicht die Todesstrafe droht.

Die juristische Saga um den Wikileaks-Gründer Julian Assange ist am Dienstag um ein weiteres Kapitel verlängert worden. Der High Court in London hat in einem schriftlichen Urteil entschieden, dass Assange nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden darf.

In den USA drohen ihm ein Prozess und eine womöglich langjährige Haftstrafe wegen Verletzungen der amerikanischen Anti-Spionage-Gesetzgebung. Assange wird etwa vorgeworfen, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und auf der Plattform Wikileaks veröffentlicht zu haben.

Die damalige britische Innenministerin Priti Patel beschloss 2022, dem Auslieferungsbegehren aus den USA stattzugeben. Doch Assange, der seit 2019 in London in einem Hochsicherheitsgefängnis sitzt, wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Auslieferung und verlangte im Februar eine letzte Chance auf einen Rekurs. Die zuständigen Richter am High Court befanden nun, dass Assange in drei von neun Punkten tatsächlich legitime Gründe für einen weiteren Rekurs haben dürfte.

USA sollen Garantien abgeben

Anstatt Assanges Rekursbegehren stattzugeben, fordern die Richter das britische Innenministerium und die USA aber auf, innert drei Wochen zusätzliche Zusicherungen abzugeben. So sollen die amerikanischen Behörden garantieren, dass Assange in den USA das verfassungsmässige Recht auf freie Meinungsäusserung geniessen wird und dass er als australischer Staatsbürger diesbezüglich keinerlei Einschränkungen erdulden muss. Darüber hinaus fordert der High Court Garantien, dass Assange in den USA nicht mit der Todesstrafe bedroht ist.

Assanges Kernargument, dass er von Washington für seine politischen Meinungen verfolgt werde, liessen die Richter hingegen nicht gelten. Zudem folgten sie den amerikanischen Argumenten und befanden, es gebe gute Gründe zu der Annahme, dass Assange die Grundsätze von verantwortungsvollem Journalismus verletzt habe. Die USA legten dar, er habe sich nicht wie ein Journalist verhalten, sondern mit der unredigierten Publikation von geheimen Dokumenten das Leben von amerikanischen Informanten in Afghanistan, im Irak, in Syrien, China und Iran gefährdet.

Für den 20. Mai hat der High Court eine weitere Anhörung angesetzt. Dann soll entschieden werden, ob die Zusicherungen aus den USA vorliegen und genügen. Erhielte Assange tatsächlich das Recht auf Berufung, nähme das Auslieferungsverfahren noch einmal eine Schlaufe mit ungewissem Ausgang.

Sollte das Gericht die Zusicherungen als ausreichend erachten und der Auslieferung zustimmen, hätte Assange in Grossbritannien alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Es bliebe ihm nur noch ein Weiterzug vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Strassburg. Der EGMR interveniert aber bei solchen Auslieferungsverfahren nur in Ausnahmefällen.

Chance auf einen Vergleich?

Bei einem Auftritt vor dem Gerichtsgebäude in London bezeichnete Assanges Gattin Stella den Entscheid des High Court als bestürzend. Sie forderte den amerikanischen Präsidenten Joe Biden auf, keine billigen Zusicherungen abzugeben, sondern das Verfahren gänzlich einzustellen. Stella Assange hatte in den vergangenen Wochen wiederholt auf den fragilen psychischen und physischen Gesundheitszustand ihres Ehemanns hingewiesen und erklärt, er würde eine Auslieferung in die USA nicht überleben.

Womöglich besteht noch eine Chance auf einen Ausweg. Letzte Woche berichtete das «Wall Street Journal», die amerikanische Regierung überlege, Assange einen Vergleich anzubieten. Laut den Angaben würde sich der Wikileaks-Gründer der falschen Handhabung von Geheimdokumenten schuldig bekennen, was einem geringeren Vergehen gleichkäme.

Im Gegenzug würden die USA die Anklage wegen Verstosses gegen die drakonische Anti-Spionage-Gesetzgebung fallenlassen. Laut dem Bericht könnte Assange dem Vergleich aus London zustimmen. Darauf käme er womöglich auf freien Fuss, da er bereits fünf Jahre hinter Gittern in London verbracht hat. Bisher aber haben sich diese Spekulationen nicht erhärtet. Assanges Rechtsvertreter erklärten vergangene Woche, sie hätten keinerlei Hinweise darauf, dass Washington die Strategie im Strafverfahren gegen Assange ändern wolle.

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