Der französische Superstar ist mit zahlreichen Anschuldigungen wegen Missbrauch und Vergewaltigungen konfrontiert. Jetzt beginnt ein Prozess, in dem es um mutmassliche Übergriffe auf zwei Frauen bei Dreharbeiten 2021 geht. Ein weiteres Verfahren steht noch aus.
Bei Gérard Depardieu darf es an Superlativen nicht fehlen. Er sei «der wahrscheinlich grösste aller Schauspieler», der «letzte Superstar des Kinos» – das schrieben sechzig französische Kunstschaffende in einem Beitrag für den «Figaro» Ende 2023. Schon damals waren zahlreiche Vergewaltigungs- und Missbrauchsvorwürfe gegen das «monstre sacré», das «heilige Monster», erhoben worden. Für Depardieus prominente Unterstützer, unter ihnen der Regisseur Bertrand Blier, der Schauspieler Pierre Richard und die Sängerin Carla Bruni, waren die Anschuldigungen jedoch in erster Linie Ausdruck einer «Lynchjustiz», in der die Unschuldsvermutung keine Rolle mehr spiele.
Inzwischen ist es um die Verteidigung des Charakterdarstellers von über 200 Filmrollen («Cyrano de Bergerac», «Obelix», «Rasputin») deutlich leiser geworden. Der französische Präsident Emmanuel Macron, der sich noch im Dezember 2023 über «Hetzjagden» gegen Depardieu echauffiert und ihn als «grossartigen Schauspieler» gepriesen hatte, der «Frankreich stolz» mache, distanzierte sich später von seiner Aussage. Eine französische Regionalzeitung fragte ihre Leser kürzlich, ob sie noch Filme mit Depardieu schauten. Das beantworteten zwar 61 Prozent der Befragten mit Ja, doch nur schon die Frage zeigte, wie sich die Zeiten geändert haben.
«Wie eine Krabbe»
An diesem Montag soll vor dem Pariser Strafgericht nun der erste Prozess gegen Depardieu wegen Vorwürfen sexueller Gewalt stattfinden. Dabei geht es um mutmassliche Übergriffe auf zwei Frauen während der Dreharbeiten für den Film «Les volets verts» (Die grünen Fensterläden) im September 2021. Angesetzt war der Prozess eigentlich schon für vergangenen Oktober. Aufgrund des Gesundheitszustands des 76-Jährigen, der mehrere Bypassoperationen hinter sich hat und an Diabetes leidet, wurde das Verfahren jedoch verschoben. Inzwischen hat ein medizinischer Experte Depardieu für prozessfähig befunden.
Bei den beiden Klägerinnen handelt es sich um Amélie, eine 53-jährige Dekorateurin, und eine namentlich nicht genannte 33-jährige Regieassistentin. In einem Interview mit dem Onlineportal «Mediapart» schilderte die Dekorateurin, wie sie von Depardieu genötigt worden sei. Der Schauspieler habe sich zunächst lautstark darüber beschwert, dass es am Dreh keinen Ventilator gebe und er deswegen sexuell nicht auf Touren komme. «Bei der Hitze kriege ich keinen mehr hoch», soll er gerufen haben. Wenig später habe Depardieu die Frau brutal an die Wand gedrückt und «wie eine Krabbe» mit den Beinen eingeklemmt, um sie an ihrem Bauch und ihren Brüsten zu begrapschen, begleitet von vulgären Bemerkungen.
Die Filmcrew, berichtet Amélie, habe sofort reagiert. Man habe sie in Schutz genommen und den Regisseur informiert. Doch erst eine herablassende Bemerkung Depardieus – sie sei eine «Petze» und eine «Nervensäge» – habe sie dazu gebracht, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
Auch die Regieassistentin berichtete, von Depardieu wiederholt an ihren Brüsten und ihrem Po betatscht worden zu sein. Die Dreharbeiten für «Les volets verts» seien für sie zur Tortur geworden, sagte sie, weil sie eng in die Produktionsabläufe eingebunden gewesen sei und dem berühmten Schauspieler nicht habe ausweichen können. Aus Angst und Ekel habe sie die Branche verlassen. Depardieu drohen in dem Fall fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 75 000 Euro. Sein Anwalt will mit neuen Zeugenaussagen indes beweisen, dass alles auf einer Lüge basiert.
Insgesamt haben mittlerweile zwanzig Frauen vor Gericht oder gegenüber der Presse gegen Depardieu wegen sexueller Gewalttaten ausgesagt. In sechs Fällen wurden Klagen eingereicht, davon zwei wegen Vergewaltigung. Eine Klage der spanischen Journalistin und Autorin Ruth Baza, die Depardieu bezichtigte, sie während eines Interviews für das Magazin «Cinemanía» im Oktober 1995 vergewaltigt zu haben, wurde allerdings abgewiesen, weil der Fall als verjährt galt. Im Fall der französischen Schauspielerin Charlotte Arnould steht ein neues Verfahren dagegen noch aus.
Arnould hatte 2018 eine Klage wegen zweier Vergewaltigungen eingereicht, die sich im August desselben Jahres in Depardieus Pariser Stadtvilla ereignet haben sollen. Da die Räume mit Überwachungskameras ausgestattet wurden, existieren Aufnahmen, die zeigen, wie der schwergewichtige Schauspieler seiner damals 22-jährigen, magersüchtigen Kollegin zu Leibe rückte. Depardieu erklärte später, dass es sich bei den Szenen um «einvernehmliche Liebkosungen» gehandelt habe. Nie habe er jemanden zu sexuellen Handlungen gezwungen. Arnoulds Beschwerde war zunächst zu den Akten gelegt worden, da die Staatsanwaltschaft der Ansicht war, dass die Straftat nicht nachgewiesen werden konnte. Die junge Frau reichte daraufhin erneut Klage ein und erreichte, dass ein Untersuchungsrichter mit dem Fall betraut wurde. Ein Prozessdatum steht noch nicht fest.
Im Ansehen tief gesunken
Dass sich viele Franzosen von ihrem Nationalhelden abwenden, hat nicht zuletzt auch mit einem aufsehenerregenden Dokumentarfilm über eine Nordkorea-Reise des Schauspielers zu tun, der 2023 veröffentlicht wurde. Depardieu wird dabei gezeigt, wie er zahlreiche vulgäre und sexistische Kommentare macht. Über ein etwa zehn Jahre altes Mädchen auf einem Pferd sagte er beispielsweise: «Wenn es galoppiert, dann bekommt sie einen Orgasmus.» Der Schauspieler sprach danach von einer «verzerrenden Montage» und versuchte juristisch gegen die Produktionsfirma vorzugehen.
Auch wegen seiner Steuerflucht nach Belgien stand Depardieu immer wieder in der Kritik. Sein 2012 öffentlich demonstrierter Bruch mit Frankreich, das damals eine Reichensteuer einführte, sowie die Annahme der russischen Staatsbürgerschaft und seine Nähe zu Wladimir Putin trugen zusätzlich zum Imageverlust bei.