Auf dem Koch-Areal entstehen günstige Wohnungen. Darauf solle sich die ganze Bevölkerung bewerben können, fordern die Freisinnigen.
Auf dem Koch-Areal entsteht bis 2026 gemeinnütziger Wohnraum für rund 900 Personen. Die Stadt Zürich, der das Land gehört, hat Teile davon an die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und an die Baugenossenschaft Kraftwerk 1 im Baurecht abgegeben.
Nebst dem Erwerb von Liegenschaften ist es eines der Instrumente, welche die Stadt nutzt, um den Anteil an gemeinnützigem Wohnraum zu erhöhen. Laut Informationen der Stadt bestehen derzeit über 200 Baurechtsverträge.
70 Millionen Franken zahlte die Stadt, als sie das Koch-Areal Ende 2013 von der UBS erwarb. Dieses war damals schon seit Monaten besetzt. Um den Baurechtszins für die Genossenschaften tief zu halten, verzichtet Zürich jährlich auf Einnahmen von knapp 600 000 Franken
Doch wer profitiert von solchem dank vorteilhaften Baurechtszinsen günstig gehaltenen Wohnraum? Im Falle der über 360 Wohnungen auf dem Koch-Areal sind es die Genossenschaftsmitglieder.
Für die Kraftwerk-Wohnungen kommt nur infrage, wer der Genossenschaft bis spätestens am 31. 12. 2024 beigetreten ist. Kostenpunkt: 500 Franken für den Mitgliedschaftsanteil und 50 Franken Bearbeitungsgebühr. Hinzu kommt, dass man kein Auto besitzen darf. Auch Katzen sind nicht erlaubt, weil die Siedlung sehr dicht bewohnt sein werde. Die Zahl der zugelassenen Hunde hat die Genossenschaft auf acht limitiert.
Die Genossenschaft zählt momentan bereits 4000 Mitglieder, etwa 500 von ihnen leben gemäss Genossenschaftswebsite in Kraftwerk-Wohnungen. Weiter ist zu lesen: Die Chance, bei Kraftwerk 1 kurzfristig eine Wohnung zu bekommen, sei gering. Eine Warteliste gebe es nicht.
Bei den 200 Wohnungen der ABZ werden Mitglieder priorisiert behandelt. Dass danach noch Wohnungen übrig bleiben, scheint unwahrscheinlich. Die ABZ führt eine interne Warteliste für ihre frei werdenden Wohnungen. Den Sprung auf die Liste schafft man aber erst, wenn man seit mindestens fünf Jahren in der Genossenschaft wohnt und die Wohnung wechseln möchte.
FDP fordert Gleichbehandlung
Für die Stadtzürcher FDP ist die Vergabepraxis bei den Koch-Areal-Wohnungen ein Unding. Der Stadtrat solle prüfen, wie er bei der Vergabe von vergünstigten Baurechten im Baurechtsvertrag festhalten könne, dass die dort erstellten Wohnungen öffentlich ausgeschrieben würden. Zudem sollen Genossenschaftsmitglieder und Nicht-Genossenschaftsmitglieder gleich behandelt werden.
Dass man, nur schon um überhaupt für eine Bewerbung infrage zu kommen, bereits in einer günstigen Wohnung der entsprechenden Genossenschaft leben oder ein «Lotterielos» erwerben müsse, sei nicht die Idee, schreibt die FDP weiter in ihrem Vorstoss.
Schon gar nicht, wenn es um sogenannt gemeinnützige Wohnungen gehe, die von der öffentlichen Hand vergünstigt würden.
Die Stadt Zürich solle deshalb bei zukünftigen Vergaben von vergünstigten Baurechten einen entsprechenden Passus in den Vertrag einfügen, «damit die ganze Bevölkerung eine Chance» habe, sich für eine der Wohnungen zu bewerben.