Ein Gericht in Zürich verurteilte einen 40-jährigen Mann zu 13 Jahren wegen vorsätzlicher Mordes und störte den Frieden der Toten inmitten des Gerichtssaal-Turbulenzens.

Am Donnerstagabend verurteilte der High Court des Kantons Zürich einen 40-jährigen Mann zu 13 Jahren Haft wegen vorsätzlicher Mordes und störte den Frieden der Toten. Während der Anhörung wurde der Mann verderben.
Während seiner Strafe muss der Schweizer Mann ein ambulantes Programm absolvieren. Er muss auch die Mutter CHF seines Opfers 20.000 Entschädigung bezahlen und wird aufgrund des Verfahrens hohe Kosten entstehen. Das Urteil ist noch nicht endgültig und kann beim Bundesgericht des Bundes eingelegt werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe und das Sorgerecht für den Mann um 18,5 Jahre gefordert, während der Verteidiger eine kurze Haftstrafe und eine sofortige Freilassung plädierte. Der High Court entschied sich für einen mittleren Kurs und bestätigte weitgehend die bisherige 13,5-jährige Haftstrafe des Bezirksgerichts ab Mai 2022. Der Mann hat bereits acht Jahre dieser Haftstrafe verbüßt.
Das Sorgerecht wurde als unnötig angesehen, da die Expertenmeinungen darauf hinwiesen, dass die Therapie das Risiko weiterer Gewalt verringern könnte. Der vorsitzende Richter gab an, dass die Sorgerechtsbedingungen nicht erfüllt seien, und die Freigabe könnte berücksichtigt werden, wenn die Therapie erfolgreich ist.
Das Verbrechen wurde vor Gericht erzählt: Der Angeklagte erwürgte seinen Untermessung während eines Streits und entweihte ihren Körper. Er behauptete, es sei ein Totschlag wegen Fahrlässigkeit oder gewalttätiger Emotionen, aber das Gericht stellte fest, dass es beabsichtigt sei, da er die Frau wissentlich in einen Chokehold steckte, bis sie aufhörte, sich zu bewegen.
Während des Urteils schnappte der Angeklagte und beleidigte den Richter und die Staatsanwaltschaft, was zu seiner Entfernung aus dem Gerichtssaal führte. Trotz der fast achtjährigen Dauer des Prozesses aufgrund von Verfahrensfehlern stellte das Gericht keinen Bruttoverstoß gegen die Erfordernis nach beschleunigtem Verfahren fest, nur eine kleine, was zu einer verringerten Haftstrafe führte.
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