Navis, automatisierte Übersetzungen oder die Gesichtserkennung am Handy: Künstliche Intelligenz ist Teil des täglichen Lebens. Ein «historisches» EU-Regelwerk soll den Umgang nun sicherer machen.
(dpa/ful) Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln in Sachen Künstliche Intelligenz (KI). Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Strassburg mehrheitlich für das Gesetz. Es ist weltweit die erste umfassende Regulierung von künstlicher Intelligenz. Gemäss dem neuen Regelwerk sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein.
Vorschlag der EU-Kommission von 2021
Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen.
Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstossen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten, auch «Social Scoring» genannt, das in China angewendet wird. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.
Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.
In zwei Jahren soll das Gesetz umgesetzt sein
Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.
Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme ausser Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes, auch AI Act genannt, vollständig umgesetzt sein.
Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschliessen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstösse gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.