Ein New Yorker Geschworenengericht sieht es als erwiesen an, dass sich Ex-Präsident Donald Trump verleumderisch über die Journalistin E. Jean Carroll geäussert habe. Nun muss er sie finanziell entschädigen.
Das ist viel Geld, selbst für einen reichen Mann wie Donald Trump. Ein (anonymes) Geschworenengericht hat den republikanischen Präsidentschaftskandidaten am Freitag in New York zu einer Schadenersatzzahlung von 83,3 Millionen Dollar verknurrt. Trump muss das Geld der Kolumnistin E. Jean Carroll bezahlen, nachdem er im vergangenen Mai während eines separaten, zivilrechtlichen Verfahrens vor einem New Yorker Bundesgericht verurteilt worden war.
Die Geschworenen in diesem Prozess sahen es damals als erwiesen an, dass Trump die bekannte Kolumnistin in den Neunzigerjahren in einem New Yorker Warenhaus sexuell belästigt und attackiert habe. Auch habe er sich verleumderisch über Carroll geäussert. Bereits in diesem Verfahren entschieden die Geschworenen, dass Trump der Klägerin 5 Millionen Dollar bezahlen müsse.
Trump befand sich nicht mehr im Gerichtssaal, als das Urteil am Freitag kurz vor Büroschluss verlesen wurde. Vielmehr befand er sich in einem Flugzeug, auf dem Weg zum nächsten Wahlkampf-Auftritt in Las Vegas.
Auf seinem Internet-Dienst Truth Social nannte er das Urteil aber «komplett lächerlich». Auch beschuldigte der republikanische Präsidentschaftskandidat seinen Widersacher, Präsident Joe Biden, einer Hexenjagd gegen ihn – obwohl Biden mit diesen zivilrechtlichen Verfahren nichts zu tun hat. «Das ist nicht Amerika», schimpfte Trump. Er kündigte eine Berufung gegen beide Urteile an.
Zuvor hatte der 77-Jährige dem Prozess jeden Tag beigewohnt, obwohl er dazu nicht verpflichtet gewesen wäre – und das Verfahren im Wahlkampf auch immer wieder thematisiert. Der zuständige Bundesrichter Lewis Kaplan, ernannt in den Neunzigerjahren durch den demokratischen Präsidenten Bill Clinton, sah sich mehrmals dazu gezwungen, Trump zur Ordnung zu rufen.
Kaplan sah am Freitag vorläufig davon ab, die Entscheidung der Geschworenen formell zu bestätigen.
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