Das Schweizer Bundesgericht hat dafür entschieden, dass Zurich und Wintertur einen Mindestlohn festlegen dürfen, nachdem jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohten, das Inkrafttreten der Massnahmen zu verhindern.
Das Schweizer Bundesgericht hat dafür entschieden, dass Zurich und Wintertur einen Mindestlohn festlegen dürfen, nachdem jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohten, das Inkrafttreten der Massnahmen zu verhindern.
Die Städte Zürich und Winterthur können endlich einen Mindestlohn einführen.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hob das Bundesgericht die Entscheide des Zürcher Verwaltungsgerichts auf, die den Schritt der beiden Städte in Richtung Mindestlohn für ungültig erklärt hatten.
Im Juni 2023 hatten die Einwohner beider Städte Regelungen zur Einführung eines Mindestlohns akzeptiert.
In Zürich stimmten 69 Prozent der Stimmberechtigten dem Mindestlohn von 23,90 Franken pro Stunde zu, während in Winterthur der Lohn auf 23 Franken pro Stunde festgelegt wurde, nachdem 65 Prozent der Stimmberechtigten dem Vorschlag zugestimmt hatten.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung sagte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass die Wahlzustimmung „einen konkreten Fortschritt für Zehntausende Menschen darstellt, die heute noch zu niedrigen Löhnen arbeiten“.
Cédric Wermuth, Co-Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei, bezeichnete es als „historischen Moment“.
Doch dann scheiterte der Plan. Gegen diese Entscheidung legten die Handelskammer und der Arbeitgeberverband Berufung ein.
Im Jahr 2024 akzeptierte das Verwaltungsgericht Zürich diese Argumente und entschied, dass diese Gemeindeentscheide nicht mit der kantonalen Gesetzgebung vereinbar seien.
Doch das Bundesgericht entschied, dass die beiden Zürcher Städte über eine „ausreichend große Autonomie verfügen, um solche Massnahmen zu ergreifen“.
„Die in Zürich verabschiedeten Regelungen zur Sozialhilfe stehen nicht im Widerspruch zu den kommunalen Mindestlohnvorschriften. Ihr Ziel ist es, zu verhindern, dass die betroffenen „Working Poor“ auf Sozialhilfe angewiesen sind“, heißt es in dem Urteil.
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