Indische Staatsangehörige benötigen für den Transfer an deutschen Flughäfen kein Visum mehr, nachdem am Mittwoch eine Änderung der deutschen Transitbestimmungen in Kraft getreten ist.
Indische Staatsangehörige, die auf dem Weg zu einem Ziel in einem anderen Land einen deutschen Flughafen passieren, benötigen ab Mittwoch, 3. Juni, kein Flughafentransitvisum mehr.
Die Gesetzesänderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und von der deutschen Botschaft in Neu-Delhi bekannt gegeben.
Entscheidend ist, dass die Befreiung von Transitvisa für diejenigen gilt, die über einen deutschen Flughafen wie Frankfurt oder München reisen, während sie zu einem Nicht-Schengen-Reiseziel reisen.
Es ändert nichts an der Visumspflicht für Menschen, die nach Deutschland oder in den Schengen-Raum kommen, sondern erleichtert die Reise für eine große Zahl von Reisenden, die über die großen deutschen Flughäfen von Indien nach Großbritannien oder Nordamerika fliegen.
Die Entscheidung wurde ursprünglich während des ersten offiziellen Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz in Indien im Januar bekannt gegeben.
Deutschland und Indien scheinen sich einer strategischen Partnerschaft zuzuwenden, die auch Handelsabkommen und Verteidigungspartnerschaften umfasst.
Betroffene Reisende bleiben nun von den Kosten für ein 90-Euro-Transitvisum verschont und können auf Strecken, die über deutsche Flughäfen führen, mit kürzeren Wartezeiten und einer reibungsloseren Reise rechnen.
Auch Frankreich hat im April die Visumpflicht für den Flughafentransit für indische Staatsangehörige abgeschafft. Nach diesen überarbeiteten Regeln benötigen Inder mit gewöhnlichen Reisepässen in den internationalen Flughafenzonen Frankreichs kein Transitvisum mehr.
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„Transitprivileg“
Die Transitregeln für Reisen nach Europa oder aus Europa unterliegen im Allgemeinen dem Schengen-Rahmen, die einzelnen Länder können jedoch entscheiden, welche Nationalitäten ein Flughafentransitvisum benötigen.
Deutschland verlangt derzeit Transitvisa für Staatsangehörige aus 19 Ländern, darunter: Afghanistan, Bangladesch, die Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.
Indien stand bis Mittwoch auf dieser Liste.
Staatsangehörige anderer Länder genießen das „Transitprivileg“ und benötigen für den Transfer an deutschen Flughäfen kein zusätzliches Visum.
Das Transitvisum wird auch als Schengen-Visum Typ A bezeichnet. Es kostet 90 € und ist nur innerhalb eines internationalen Terminals eines Transferflughafens für nur 24 Stunden gültig.
Was Reisende wissen müssen
Da die Transitvisumpflicht abgeschafft ist, können indische Reisende nun Flüge von Fluggesellschaften wie Lufthansa und Air India nutzen, ohne sich um Dokumentationsprobleme kümmern zu müssen. Dies eröffnet auch wettbewerbsfähigere Tarife für Reisende, die bisher auf Zwischenlandungen in Deutschland verzichten wollten.
Allerdings gibt es Einschränkungen für die visumfreie Durchreise, die indische Staatsangehörige, die keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder ein anderes Schengen-Land haben, beachten sollten:
- Der visumfreie Transit gilt nur für Flugreisen über einen deutschen Flughafen zu einem Nicht-Schengen-Ziel.
- Für Flüge zu deutschen Zielen – aber auch zu beliebten europäischen Zielen wie Paris, Rom oder Amsterdam – ist weiterhin ein vollständiges Schengen-Visum erforderlich.
- Die Aufenthalte dürfen weniger als 24 Stunden dauern und die Passagiere müssen innerhalb der ausgewiesenen internationalen Transitzonen bleiben.
- In Deutschland gibt es lediglich fünf Flughäfen mit internationalen Transitflächen: Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München.
- Darüber hinaus ist der internationale Transit an den Flughäfen Düsseldorf und Hamburg begrenzt (in der Regel zwischen 6 und 21 Uhr in Düsseldorf und zwischen 4:30 und 23:30 Uhr in Hamburg). Beim Umsteigen an diesen Flughäfen wird Reisenden empfohlen, sich bei ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen, ob sie den Transit mit der Flughafensicherheit vereinbart haben.
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