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Startseite » Gericht entscheidet: Spott-Plakat gegen die Grünen ist zulässige Meinungsäusserung
Welt

Gericht entscheidet: Spott-Plakat gegen die Grünen ist zulässige Meinungsäusserung

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 22, 2024
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Gericht entscheidet: Spott-Plakat gegen die Grünen ist zulässige Meinungsäusserung

Ein bayrischer Unternehmer hätte für zwei Anti-Grünen-Banner eine Geldstrafe wegen Beleidigung zahlen sollen. Nun hat ihn ein Gericht freigesprochen.

Unternehmen werden nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren – so hatte sich der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck im September 2022 sinngemäss in der ARD-Talkshow «Maischberger» über eine drohende Insolvenzwelle geäussert. Der bayrische Unternehmer Michael Much hatte diesen Satz, mit der Unterzeile «Kann Robert Habeck überhaupt bis drei zählen?», als Banner an den Zaun seines Unternehmens gehängt.

Mit Folgen: Für dieses und ein weiteres Plakat sollte der Unternehmer vom Tegernsee und CSU-Lokalpolitiker 6000 Euro Strafe zahlen. Die zuständige Staatsanwaltschaft sah in den Plakaten eine strafbare Beleidigung. Much wehrte sich vor Gericht – mit Erfolg: Das Amtsgericht im oberbayrischen Miesbach hat ihn am Donnerstag freigesprochen.

Ricarda Lang als Dampfwalze

Das zweite Plakat des Unternehmers ging in den sozialen Netzwerken viral. «Wir machen alles platt» steht auf diesem. Zu sehen sind mehrere Grünen-Spitzenpolitiker: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat eine Karotte im Ohr, Aussenministerin Annalena Baerbock ist als trotziges Kind dargestellt, und Robert Habecks herausgestülpte Hosentaschen sind leer. Der Unterkörper der Grünen-Chefin Ricarda Lang ist zu einer Dampfwalze mutiert. Als Unterzeile findet sich auf dem Poster ein Zitat aus Habecks Buch «Patriotismus: ein linkes Plädoyer»: «Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen». Die Partei wird als «Bündnis 90 / Grüner Mist» bezeichnet.

Wie mehrere Medien berichteten, hatte sich ein Autofahrer auf der an Muchs Grundstück angrenzenden Bundesstrasse an den Plakaten gestört und die Polizei informiert. Die herbeigeeilten Beamten legten die Banner daraufhin um.

Much reagierte postwendend und hängte die Banner nach dem Verlassen der Beamten wieder auf. Die Polizei kam abermals und konfiszierte die Plakate. Ende Oktober des vergangenen Jahres, wenige Wochen nach dem Vorfall, kamen nach Aussage des Unternehmers zwei Beamte mit einem Beschluss zur Hausdurchsuchung und stellten seine Kameraanlage sicher. Auf den Aufnahmen soll zu sehen sein, wie Much das Plakat wieder aufrichtete. Es folgte die Anklage der Staatsanwaltschaft München II wegen Beleidigung. Laut «Cicero» soll Aussenministerin Baerbock die Strafanzeige gestellt haben.

Plakat ist Meinungsäusserung

Nun erfolgte der Freispruch. Bei den Plakaten handele es sich um eine zulässige Meinungsäusserung und «Machtkritik», urteilte das Gericht. Der Richter sagte laut einem Gerichtssprecher sinngemäss, dass Politiker mehr hinnehmen müssten als Normalbürger.

Die Staatsanwaltschaft hatte laut «Münchner Merkur» argumentiert, besonders die Darstellung von Ricarda Lang sei «entmenschlichend», da die Grünen-Politikerin ohnehin wegen ihrer «Leibesfülle» ständig diffamiert werde. Dies sei «reine Stimmungsmache». Muchs Anwalt wiederum sagte, das Wort «Plattmachen» sei ein Statement «zur politischen Situation». Er verteidigte die Darstellung Özdemirs. Wenn diese Darstellung ehrverletzend sei, dürfe man auch keine Karikaturen mehr machen, so der Anwalt.

Die Plakate hängen mittlerweile nicht mehr. Much schrieb der NZZ am Freitag, er werde sich jedoch Gedanken dazu machen, ob er sie künftig wieder aufhängen werde: «Die mediale Aufmerksamkeit war riesig, mit dem Ausdruck meiner Meinung kam viel positiver Zuspruch aus dem ganzen Land.»

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