In der Vernehmlassung zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes stösst eine Begriffsänderung auf Widerstand.
Im Februar 2022 hat das Schweizer Stimmvolk ein üppiges Paket zur Medienförderung mit klarer Mehrheit abgelehnt. Die Medienbranche war konsterniert, allen voran die Verleger. Diese hätten auch am meisten von dem Paket profitiert – sie wären mit bis zu 151 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich unterstützt worden.
Nach der Niederlage an der Urne machten sich diverse Akteure in der Politik und der Medienbranche sofort daran, ein neues Gesetz aufzugleisen. Wenige Tage nach der Abstimmung reichte der Ständerat Philippe Bauer (FDP) einen Vorstoss zur Erhöhung der Beiträge für regionale und lokale Radio- und TV-Sender ein. Wenig später doppelte Bauers Ratskollegin Isabelle Chassot (Mitte) mit einem Vorstoss nach, in dem sie Fördermassnahmen für alle elektronischen Medien forderte. Es handle sich dabei um die «unbestrittenen Elemente» des abgelehnten Medienpakets, begründeten Bauer und Chassot ihre Anliegen.
Die Vorstösse mündeten in einen Vorschlag für eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Der Abgabenanteil für die Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag sollen von heute vier bis sechs auf sechs bis acht Prozent erhöht werden. «Die neue Bandbreite ermöglicht, auf künftige Situationen reagieren zu können, insbesondere falls der Ertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe sinkt und somit auch der Anteil für den regionalen Service public», heisst es dazu in einem Bericht der ständerätlichen Fernmeldekommission (KVF).
Was mit «künftigen Situationen» gemeint ist, macht die KVF in einer Fussnote deutlich: Sollte die 200-Franken-Initiative für eine Senkung der SRG-Gebühren beim Volk durchkommen, will man einen Mechanismus zur Hand haben, um die Gebührenrückgänge für die privaten TV- und Radiostationen abzufedern.
Diskussion ja, aber nicht hier
Die Kommission will noch weitere Elemente aus dem abgelehnten Medienpaket von 2022 retten. So will sie mehr Geld für die Weiterbildung von Medienschaffenden aus der Bundeskasse zur Verfügung stellen. Zudem sollen Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen wie der Schweizer Presserat zusätzliche Mittel erhalten.
Bis diesen Montag hatten die Akteure der Branche Zeit, sich zur geplanten Gesetzesänderung zu äussern. Das Echo fällt mehrheitlich positiv aus. Die Erhöhung des Abgabenanteils stelle sicher, dass regionale Radios und Fernsehen ihren Service-public-Auftrag auch in Zukunft erbringen könnten, so der Tenor. Die finanzielle Situation der regionalen Radios und Fernsehen habe sich aufgrund regulatorischer Eingriffe zusätzlich verschlechtert, schreibt der Verband Schweizer Medien.
Auf Kritik stösst der Passus zur Förderung der elektronischen Medien. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen dürfe nicht einfach über eine Begriffsänderung für Onlinemedien geöffnet werden, schreibt der Verband Schweizer Privatradios. «Die Diskussion über breitere Fördermassnahmen ist notwendig, aber ausserhalb des Rahmens des Radio- und Fernsehgesetzes.» Auch Telesuisse, der Verband der Schweizer Regionalfernsehen, stört sich an der Ausweitung des Geltungsbereichs.
Wann folgt die Grundsatzdebatte?
Die Zürcher Regierung verweist darauf, dass die meisten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen zum Medienhaus CH Media gehören. «Angesichts der moderaten potenziellen Erhöhung und angesichts der – wie erwähnt – wichtigen Rolle, welche die lokalen und regionalen elektronischen Medien zur Sicherstellung des regionalen Service public haben, tritt dieser Umstand aber in den Hintergrund.»
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse befürwortet die Vorlage grundsätzlich. Er kritisiert aber, dass bei einer komplexen Abstimmungsvorlage wie dem Massnahmenpaket unmöglich «unbestrittene Elemente» nachträglich identifiziert werden könnten. Der Verband ist dennoch milde gestimmt, zumal die Vorschläge keine zusätzliche Belastung der Unternehmen nach sich ziehen. «Auch gehen wir insgesamt nicht davon aus, dass die vorgeschlagenen Massnahmen medienpolitische Strukturen zementieren oder eine Grundsatzdebatte vorwegnehmen», schreibt Economiesuisse.
Diese Grundsatzdebatte steht tatsächlich noch aus. Zumindest einen Versuch unternommen hat vor einigen Wochen die Aktion Medienfreiheit. Das Parlament fällt dagegen mit kleinteiligem Aktionismus auf, mehrere medienpolitische Geschäfte laufen parallel. Inmitten der laufenden Vernehmlassung zum RTVG hat der Nationalrat im September eine Motion zur Einführung einer «kanal- und geschäftsmodellunabhängigen Förderung elektronischer Medien» angenommen. Die neue Ausgabe soll durch eine Reduktion oder Abschaffung der indirekten Presseförderung kompensiert werden. Das hat wiederum die Verleger auf den Plan gerufen.