In St. Gallen hat man trotz dem Tod von Papst Franziskus diese Woche mit einem neuen Bischof gerechnet. Der päpstliche Gesandte in Bern macht diesen Plan nun zunichte.
Das Bistum St. Gallen braucht einen neuen Bischof. Der amtierende Bischof Markus Büchel ist im vergangenen Sommer 75 Jahre alt geworden. Er hat damit jene Altersgrenze erreicht, mit der Bischöfe dem Papst ihren Amtsverzicht anbieten müssen. Die Wahl von Büchels Nachfolger war für diesen Mittwoch geplant. Dieser Termin muss nun aber verschoben werden. Der Grund ist der Tod von Papst Franziskus.
Ein neu gewählter Bischof muss nach der Wahl jeweils vom Papst ernannt werden. Nach dem Tod von Papst Franziskus am Ostermontag ist deshalb unklar, wann der nächste St. Galler Bischof ernannt werden kann.
In St. Gallen hat man damit gerechnet, dass die Wahl dennoch stattfinden kann und die Ernennung einfach später nach der Papstwahl erfolgt. «Wir wären bereit gewesen», sagt die Bistumssprecherin Isabella Awad. Nach Rücksprache mit dem päpstlichen Nuntius in der Schweiz, Martin Krebs, müsse die Wahl aber verschoben werden. Ein neues Datum steht noch nicht fest.
Papst Franziskus hat noch vom Krankenbett aus Dutzende Bischöfe ernannt. Allein in den letzten Wochen waren es rund dreissig Ernennungen. Solche Ernennungen sind in der Regel seit langem vorbereitet und spruchreif, bedürfen aber noch der finalen Zustimmung durch den Papst. Als Datum der Berufung gilt der Tag der offiziellen Mitteilung durch den Vatikan.
Auch die Nachfolge von Bischof Markus Büchel wird in St. Gallen seit Jahren vorbereitet. Anfang April hat das Bistum das sogenannte Informativverfahren über die sechs Kandidaten abgeschlossen, die das Domkapitel für die Nachfolge von Büchel nominiert hat. Als Favorit gilt der Domdekan und Generalvikar Guido Scherrer.
Die Bischofswahl in St. Gallen ist einzigartig. Das Domkapitel des Bistums hat abweichend vom kanonischen Recht ein Bischofswahlrecht. Grundlage dafür ist die Päpstliche Bulle «Instabilis rerum humanarum natura» von 1847.