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Startseite » Deutsche Beamte können jetzt leichter aus dem Dienst entfernt werden – nicht bei Faulheit, aber wenn sie die falschen Ansichten haben
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Deutsche Beamte können jetzt leichter aus dem Dienst entfernt werden – nicht bei Faulheit, aber wenn sie die falschen Ansichten haben

MitarbeiterVon MitarbeiterApril 3, 2024
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Die sozialdemokratische Innenministerin Nancy Faeser verwirklicht ein weiteres Element ihres «Pakets gegen Rechtsextremismus»: das neue Disziplinarrecht. Es eröffnet Möglichkeiten der Willkür.

Ab sofort können Extremisten schneller aus dem deutschen Staatsdienst entfernt werden, und dafür braucht es auch kein Gericht mehr, sondern nur noch die eigene Behörde. Der entlassene Beamte kann sich wieder einklagen, wenn er der Überzeugung ist, dass ihm Unrecht geschah. Das neue Disziplinarrecht für Beamte gilt seit dem 1. April.

Die sozialdemokratische deutsche Innenministerin Nancy Faeser hat ihrem «grossen Massnahmenpaket gegen Rechtsextremismus» damit ein weiteres Element hinzugefügt. Gekennzeichnet ist es allerdings genau wie die anderen Massnahmen von einer Unschärfe der Begriffe. Denn: Wann ist jemand Extremist?

«Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen», hatte Faeser zur Begründung gesagt, nur: Wie weist man das nach? Auch Beamte haben ein Recht auf freie Meinungsäusserung und auf politische Betätigung; zugleich unterliegen sie dem Mässigungsgebot.

Das Mass des Mässigungsgebots

So bekam die Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Claudia Pechstein im vergangenen Sommer Ärger, als sie bei der CDU eine Rede hielt und dabei Uniform trug. Freilich waren den Kritikern auch die Inhalte ihrer Rede unwillkommen: Pechstein sah das Gendern kritisch, plädierte für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kritisierte, dass man sich zu sehr mit unwichtigen Fragen befasse wie etwa der, ob man «Zigeunerschnitzel» sagen dürfe. Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abschlossen, wie Pechsteins Manager der NZZ auf Nachfrage mitteilte.

Doch zurück zu Faeser. Die Gesetzesänderung geschieht in einer politischen Umgebung, in der der Begriff «verfassungsfeindlich» immer weiter aufgeweicht wird. So galten schon Lehrer als verfassungsfeindlich, wenn sie gegen die Schulschliessungen der Corona-Zeit waren, und für «Querdenker» und Impfgegner wurde sogar eine eigene Kategorie im Verfassungsschutzbericht erfunden: die der «verfassungsfeindlichen Delegitimierung des Staates». Die Teilnahme an einer Demo gegen Corona-Massnahmen konnte schon als «verfassungsfeindlich» gewertet werden.

Nach dem neuen Disziplinargesetz führt eine Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung von mindestens sechs Monaten Dauer zur Entfernung aus dem Dienst – vorher waren es zwölf Monate. Was Volksverhetzung ist, ist dabei seinerseits dem Wandel unterworfen. Hatte der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches vor einigen Jahren zwei Absätze, so sind es inzwischen acht. Es ist also viel einfacher geworden, wegen Volksverhetzung vor Gericht zu kommen. Schon wer in Abrede stellt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, muss inzwischen befürchten, hierfür belangt zu werden.

Ist die Ruhestandsregelung eine «Lex Maassen»?

Das neue Disziplinarrecht umfasst auch Richter. Bis zum Äussersten gedacht, eröffnet es die Möglichkeit einer bereinigten Justiz, die der Exekutive nicht mehr gefährlich werden kann. Zudem ist die Beweislast umgedreht: Der aus dem Dienst entfernte Beamte muss seine Tadellosigkeit nachweisen. Er hat dabei nicht mehr seine vollen Bezüge, und falls er sich als der Bezahlung «nicht würdig» erweist, bekommt er sogar gar nichts.

Neu ist auch, dass Treuepflichten für politische Beamte im einstweiligen Ruhestand verschärft werden. Diese Massnahme sieht die Kleinpartei Werte-Union als unmittelbar auf ihren Vorsitzenden gerichtet, den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maassen. Dieser wird inzwischen von seiner früheren Behörde beobachtet und als rechtsextremistisch eingestuft. Im Ergebnis könnte das neue Gesetz Maassen zumindest teilweise die Pension kosten, bis ein Gericht in seinem Sinne entscheidet.

Faulpelze haben nichts zu befürchten

Es ist einer der Grundgedanken des Beamtenrechts, dass Staatsdiener ihr Amt neutral ausüben und gerade nicht politisch sein sollen – die politische Führung wechselt, der «Apparat» arbeitet weiter. Deswegen gibt es die Sonderkategorie des «politischen Beamten». Die meisten Beamten sind unpolitisch in dem Sinne, dass sie Recht und Gesetz verlässlich und berechenbar vollziehen sollen.

Disziplinarmassnahmen werden nur selten verhängt. Von 190 000 Bundesbeamten seien im Jahr 2021 weniger als 0,2 Prozent «disziplinarisch auffällig» geworden, heisst es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Es wurden 373 Disziplinarmassnahmen verhängt. Dies bedeutet nicht unbedingt die Entfernung aus dem Dienst. Disziplinarmassnahmen sind zum Beispiel der Verweis, die Kürzung der Bezüge oder die Degradierung.

Faulpelze, Zur-Kur-Fahrer und Krankfeierer unter den Beamten haben weiterhin nichts zu befürchten, obwohl das Gesetz theoretisch auch Möglichkeiten vorsieht, den Beamten mit Disziplinarmassnahmen «zur Pflichterfüllung anzuhalten».

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