Wenn Sie in Deutschland ohne Strafzettel erwischt werden, kann es sein, dass Sie im Gefängnis landen. Das will der Justizminister nun ändern, ein Schritt, der jedes Jahr Tausende Menschen betreffen könnte.
Das Fahren ohne gültigen Fahrschein in Bussen und Bahnen in Deutschland stellt derzeit eine Straftat dar und kann – für Personen, die die daraus resultierenden Bußgelder nicht zahlen können – eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen.
Nun hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) öffentlich die Sinnhaftigkeit dieses Systems in Frage gestellt Neue Osnabrücker Zeitung Es gebe „gute Gründe für eine Entkriminalisierung“.
Konkret geht es um die Frage, ob die Hinterziehung von Fahrpreisen – die „Erschleichung von Dienstleistungen durch Täuschung“ nach § 265a StGB – weiterhin strafbar bleiben soll.
Warum die Entkriminalisierung starke Befürworter hat
Befürworter der Reform argumentieren in erster Linie, dass das derzeitige System eher Armut als Betrug bestraft. Berichten zufolge landen jedes Jahr in Deutschland zwischen 7.000 und 9.000 Menschen im Gefängnis, weil sie die Geldstrafen für die Hinterziehung von Fahrpreisen nicht bezahlen können.
Justizminister Hubig hat die Frage gestellt, ob Menschen, die sich keinen Strafzettel leisten können, „wirklich“ ins Gefängnis gehören, insbesondere in einem Justizsystem, das bereits unter Personalmangel und hoher Fallzahl leidet.
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) geht noch weiter. Das sagte ihr Sprecher Swen Walentowski Neue Osnabrücker Zeitung dass „der gesellschaftliche Nutzen der Kriminalisierung zweifelhaft ist, während der Schaden für die Allgemeinheit immens ist“.
Der Verband schätzt, dass Gerichtsverfahren und Gefängnisstrafen den Steuerzahler jedes Jahr rund 200 Millionen Euro kosten.
Auch zivilgesellschaftliche Gruppen betonen die gesellschaftliche Wirkung. Der Initiative Freiheitsfonds (Freedom Funds Initiative) – die Geld sammelt, um Geldstrafen zu bezahlen, um Menschen freizulassen, die wegen Steuerhinterziehung inhaftiert sind – sagt, dass die Betroffenen überwiegend mittellos, arbeitslos oder obdachlos sind.
In Berlin kostet eine Einzelfahrkarte in der U-Bahn in diesem Jahr erstmals vier Euro, die Strafe beträgt in der Regel 60 Euro. Wenn Sie das Bußgeld nicht zahlen, wird es in der Regel an ein Inkassobüro weitergegeben, wodurch sich der zu zahlende Betrag erheblich erhöht.
Entsprechend Freiheitfonds Laut Sprecher Leonard Ihßen zahle die Gruppe durchschnittlich 800 Euro pro Person, um ihre Freilassung aus dem Gefängnis zu erreichen.
Es gibt jedoch Widerstand gegen die Entkriminalisierung. Andreas Roßkopf, Leiter der Abteilung Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnte Rheinische Post dass eine Entkriminalisierung die Hinterziehung von Fahrpreisen trivial erscheinen lassen und Missbrauch fördern könnte, insbesondere in Fällen, in denen es um wiederholte oder hochwertige Straftaten geht.
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Warum das aktuelle System unter Druck steht – und was als nächstes kommt
Nach geltendem Recht kann jeder, der eine Strafe wegen Fahrlässigkeit nicht zahlt, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bestraft werden (Ersatzfreiheitsstrafe).
Wie The Local berichtet hat, können unbezahlte Bußgelder schnell zur Eintreibung von Schulden und dann zur strafrechtlichen Verfolgung führen, selbst wenn die ursprüngliche Strafe möglicherweise nur etwa 50 € betrug.
Frühere Bemühungen, das derzeitige System zu reformieren, gerieten nach dem Zusammenbruch der bisherigen Koalition Deutschlands – bestehend aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP – im Jahr 2024 ins Stocken.
Doch einige Städte haben bereits einseitig gehandelt. Frankfurt, Köln und Dresden haben unter anderem Schritte unternommen, um die Anzeige von Schwarzfahrern bei der Polizei zu stoppen und die Strafen effektiv auf Geldstrafen zu beschränken.
Obwohl noch kein Zeitplan bekannt gegeben wurde, stellen Hubigs Äußerungen das bisher deutlichste Signal dar, dass die Reform nun auch auf Bundesebene wieder auf der Tagesordnung steht.








