Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben und planen, in andere Länder der Europäischen Union zu reisen, sollten Sie wissen, wofür Sie versichert sind – und was nicht –, wenn im Ausland etwas schief geht.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie allein durch den Aufenthalt in einem EU-Land automatisch gegen alle Probleme versichert sind, denen sie bei Reisen in andere EU-Länder begegnen könnten. Die Annahme mag weit verbreitet sein, sie ist jedoch nur teilweise wahr.
Die EHIC: Was sie ist und was sie abdeckt
Anspruch auf eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben alle Einwohner Deutschlands, die gesetzlich krankenversichert (GKV) sind.
In Deutschland nennt man das die Europäische Krankenversicherungskarte und wird in der Regel automatisch auf die Rückseite Ihrer elektronischen Krankenversicherungskarte (eGK) gedruckt. Eine gesonderte Beantragung ist in der Regel nicht erforderlich.
Um zu überprüfen, ob Ihre EHIC gültig ist, drehen Sie Ihre Karte um und suchen Sie nach dem speziellen EHIC-Bereich, der normalerweise einen deutschen Flaggen- oder „DE“-Ländercode, Ihren Namen, eine bestimmte EHIC-Kartennummer und ein Ablaufdatum enthält. Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Versicherer, kann aber bis zu fünf Jahre betragen.
Diese Angaben bestätigen, dass Sie bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige staatliche Gesundheitsversorgung haben.
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Auf Reisen sollten Sie immer Ihre physische eGK oder eine digitale Version über die App Ihres Versicherers sowie einen gültigen Ausweis mit sich führen. In vielen Ländern verlangen Gesundheitsdienstleister die Vorlage der EHIC zum Zeitpunkt der Behandlung.
Was die EHIC nicht abdeckt
Obwohl die EHIC äußerst nützlich ist, ist sie nur für vorübergehende Aufenthalte wie Urlaub oder Kurzreisen gedacht.
Die EHIC gilt nicht, wenn Sie in ein anderes Land umziehen oder speziell zur medizinischen Behandlung reisen. Auch private Krankenversicherungen, medizinische Rückführungen nach Deutschland, private Krankentransporte oder die in manchen Ländern erhobenen zusätzlichen Zuzahlungen sind nicht abgedeckt.
Daher können schwere Erkrankungen oder Verletzungen im Ausland auch mit einer EKVK immer noch zu erheblichen Selbstbeteiligungskosten führen.
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Benötigen deutsche Einwohner eine zusätzliche Reiseversicherung?
Für Einwohner Deutschlands, die innerhalb der EU reisen, ist eine Reiseversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch allgemein empfohlen.
Die EHIC gilt nur für die Gesundheitsversorgung. Es bietet keinen Schutz vor nichtmedizinischen Reiserisiken wie Reisestornierungen, Diebstahl, Gepäckverlust oder Verspätungen.
Eine Reiseversicherung kann daher als Sicherheitsnetz dienen und sowohl medizinische Kosten abdecken, die außerhalb des öffentlichen Systems anfallen, als auch die vielen nichtmedizinischen Probleme, die eine Reise stören können.
Sonderregelungen für in Deutschland lebende Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und dort gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie weiterhin Anspruch auf eine EKVK.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Nicht-EU-Bürger können ihre EHIC nicht für medizinische Behandlungen in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz verwenden.
Wenn Sie in diese Kategorie fallen und planen, in eines dieser Länder zu reisen, benötigen Sie eine separate Versicherung, die auch eine Krankenversicherung umfasst.
Besucher, Visa und ETIAS
Anders verhält es sich mit Menschen, die nicht in Deutschland leben. Wenn Sie die EU besuchen und ein Schengen-Visum benötigen, ist eine Reiseversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss einen Krankenversicherungsschutz von mindestens 30.000 € bieten.
Für Reisende, die im Rahmen des kommenden ETIAS-Systems visumfrei in die EU einreisen können, ist eine Reiseversicherung nicht obligatorisch. Die ETIAS-Leitlinien empfehlen jedoch ausdrücklich eine Versicherung und weisen darauf hin, dass diese einen wertvollen Schutz bieten kann, der über das Angebot öffentlicher Gesundheitssysteme hinausgeht.
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Wählen Sie eine Reiseversicherung aus Deutschland
Wenn Sie sich als Einwohner Deutschlands für den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden, achten Sie darauf, dass die Police für in Deutschland lebende Personen konzipiert ist. Policen von Versicherern in Ländern, in denen Sie zuvor gelebt haben, beispielsweise im Vereinigten Königreich oder in den USA, sind möglicherweise nicht mehr gültig, sobald Sie hier ansässig sind.
Zu den bekannten Anbietern, die Reiseversicherungen für in Deutschland ansässige Personen anbieten, gehören HanseMerkur, ADAC, Allianz, AXA, ERV und DKV.
Die Preise variieren je nach Reiseziel und Versicherungsschutz, aber für die meisten Reisen innerhalb der EU kosten die Policen oft etwa 1,50 bis 5 Euro pro Tag.
Mit Berichterstattung von Tom Pugh







